Brandenburg - SPD-Fraktion steht hinter Lange, ist aber für Prüfung von AfD-Verbotsverfahren

Di. 13.05.25 | 17:22 Uhr
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Katrin Lange (SPD), Brandenburgs Ministerin des Inneren und für Kommunales, kommt nach der Fraktionssitzung in Begleitung eines Leibwächters aus dem Sitzungssaal. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 13.05.2025 | Michael Schon | Bild: dpa/Soeren Stache

Nach tagelangen Querelen wegen der Entlassung des Verfassungsschutzchefs hat die Brandenburger Innenministerin Katrin Lange (SPD) das Vertrauen der SPD-Fraktion im Landtag erhalten. Das teilte SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann am Dienstag schriftlich mit. Die Debatte der Abgeordneten hatte zuvor rund viereinhalb Stunden gedauert.

SPD und BSW, die eine Regierungskoalition in Brandenburg bilden, suchen nach der Hochstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch auch nach einer Linie im Umgang mit der Partei.

Lange lehnt AfD-Verbotsverfahren ab

Die SPD-Fraktion sprach sich dafür aus, ein AfD-Verbotsverfahren zu prüfen und die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes zu stärken. Innenministerin Lange hatte Tage zuvor gesagt, sie lehne ein Verbotsverfahren ab. Innerhalb der SPD gibt es seit Längerem unterschiedliche Positionen dazu.

Der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders sagte zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren, er halte es für falsch, die AfD juristisch bekämpfen zu wollen. Die Ursachen für die Stärke der AfD würden nicht verschwinden.

Seit vergangener Woche steht Innenministerin unter Lange Druck. Sie hatte den Leiter der Verfassungsschutz-Abteilung, Jörg Müller, entlassen, weil sie nach ihren Aussagen erst Wochen später über die bereits erfolgte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch unterrichtet wurde. An ihrer Darstellung wurden Zweifel laut sowie Vorwürfe, sie habe die Hochstufung der AfD bremsen wollen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 13.05.2025, 19:30 Uhr

44 Kommentare

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  1. 44.

    Es ist eine Mär, dass der Sozialismus der FDGO oder der Verfassung nicht vereinbar sei. Wirtschaftspolitisch ist das GG neutral. Das kann man recht unaufwändig nachlesen... Und dass sich Demokratie und Sozialismus nicht widersprechen hat Rosa Luxemburg schön erklärt.

    Also: Lesen hilft.

  2. 43.

    Und jetzt schreibe Woidke an die SPD-Mitglieder: "Lasst uns gerade in diesen Zeiten zusammenstehen und solidarisch miteinander umgehen" Ob er damit Engels und Müller meint? Was für eine Heuchelei.... So ein Verhalten ist unfassbar schlecht, um bei freundlich zu bleiben! Die SPD in Brandenburg sollte wirklich die Augen aufmachen und sehen, dass Woidke und Lange für den absoluten Verlust jeglicher Glaubwürdigkeit in Brandenburg stehen und sie hier nicht länger zusehen können. Dass Woidke dann noch die SPD-Ministerpräsidenten "anführen" soll, kann doch nur ein Witz sein - den nimmt doch keiner mehr ernst! Der noch bessere Witz ist allerdings, dass Lange die Nachfolgerin von Woidke werden soll - das ist echt urkomisch - so, als wenn die SPD nach der nächsten Wahl in Brandenburg wieder in der Regierung ist...

  3. 42.

    (4) Es genügen demnach nicht bloße Meinungsäußerungen, zugespitzt-polemische oder unappetitliche Äußerungen oder politische Überzeugungen. (5) Das Gutachten (und die Einstufung des BfV) wären also nur dann haltbar, wenn es konkrete Belege dafür enthielte, dass die AfD als Gesamtpartei auf eine Beseitigung tragender Grundsätze des Grundgesetzes ziel- und zweckgerichtet hinarbeitet. (6) Und für ein Parteiverbot durch das BVerfG nach Art. 21 GG, wäre zusätzlich (!) erforderlich, dass die AfD das Ziel der Beseitigung kämpferisch-aggresiv durchsetzen wollte.
    Nach diesen Maßstäben lese bitte jeder das Gutachten des BfV.

  4. 41.

    AfD-Gutachten. Es ist ja jetzt dank CICERO öffentlich. Ich erlaube mir, zur Lektüre einige verfassungsschutzrechtliche Anmerkungen zu machen: (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) agiert nicht im freien politischen Raum, sondern auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). (2) Dieses Gesetz kennt die Kategorie "gesichert rechtsextremistisch" gar nicht (genausowenig wie "linksextremistisch")! Das BfV arbeitet insofern mit einem nicht-rechtlichen, also einem juristisch unzutreffenden Begriff. (3) Die Voraussetzungen, die das BVerfSchG aufstellt, sind vielmehr erheblicher strenger formuliert. Zentral ist § 4 Abs 1 Buchst. c BVerfSchG. Danach ist ein "Personenzusammenschluss" (also hier die Partei AfD) nur dann eine verfassungsfeindliche "Bestrebung", wenn sie "ziel- und zweckgerichtet" darauf abzielt, die freiheitliche-demokratische Ordnung oder einen ihrer tragenden Grundsätze "zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen".

  5. 40.

    Bei Cicero zuerst. Aber nur für Abonnenten. Dann folgte Nius, offen zugänglich für Alle. Das war gestern. ARD und ZDF haben sich bei diesem Brisanten Thema unendlich viel Zeit gelassen mit einer Berichterstattung. Die Gründe kann man sich denken.

  6. 39.

    Das hab ich mit keinem Wort bezweifelt, ich habe es bei Nius entdeckt. Im Übrigen bin ich keiner Partei angeschlossen, es gibt nur keinen Fernseher der mir sagt was richtig ist.

  7. 38.

    Ja. Nach Veröffentlichung dieser Zitatensammlung müsste man sich ja als AfD-Wähler fast ein Verbotsverfahren wünschen. Dann wäre das endgültig geklärt.

  8. 37.

    Das Magazin "Cicero" hatte das vertrauliche Gutachten als erstes komplett veröffentlicht [cicero.de]. Sie Schlaumeier von der Afd.

  9. 36.

    Das Magazin "Cicero" hatte das vertrauliche Gutachten als erstes komplett veröffentlicht [cicero.de].

  10. 35.

    Wer wundert sich da noch? Ich habe es schon vor Wochen gesagt, daß eine Umkehr dieser Partei vom Techtsextremismus, nicht mehr möglich ist, da die Mehrheit dieser Bewegung rechtsextremistisch und völkisch denkt und auch handelt. Sie betreiben auch bei Kindern und Jugendlichen in Brandenburg, durch gezielte Unterwanderung und Aktionen, eine Art Gehirnwäsche. Brandgefährlich und muß gestoppt werden.

  11. 33.

    Die Aussagen der beiden sind im schlimmsten Fall anstößig und sind zu dem nicht die Aussagen der gesamten Partei.

  12. 32.

    Wenn man der AFD politisch nicht schaden kann, muss eben ein Verbot her. Das ist sowas von lächerlich.

  13. 31.

    Da müsste man auch die Partei verbieten, die den Sozialismus wieder einführen will, dieser ist nicht mit den Freiheitsrechten des GG zu vereinbaren und in weiteren Fällen wird da offen zur Gewalt aufgerufen. Die Entscheidung, wer in welcher Stärke im Bundestag vertreten ist, steht einzig und alleine den Wählern zu, ein manipulativer Eingriff in die Struktur widerspricht dem Vorgehen in einer Demokratie. Alle politischen Parteien haben die Möglichkeit, eine Politik zu verwirklichen, welche die Mehrheit der Wähler anspricht und sind grundsätzlich auch in der Lage durch eine entsprechende Politik die Mehrheiten zu halten.

  14. 30.

    Ihre Taktik der ewigen Suggestivfragen, führt nicht zum Erfolg.

  15. 28.

    Bei der Bundestagswahl ist in der Region die AfD mit knapp 37% stärkste Kraft geworden - sogar mehr als im Durchschnitt in Brandenburg. Da kann doch die so geliebte AfD dafür sorgen, dass genügend Geld für alles da ist und zugleich im Umfeld alles so bleibt, wie es ist (die alte Zeit ist dort sehr wichtig - schon auf der Internetseite zu sehen). Ach, nee - stimmt ja, für die "blühenden Landschaften" ist ja seit 1990 der Westen zuständig, der finanziert ja alles! Der Sounddesigner Andreas Wengel will ja für das was er so macht auch kein Geld haben - er verschenkt nur...
    Mit den versprochenen blühenden Landschaften sind ja nicht die Luzernen gemeint sondern eben das ewig kostenlose Paradies - oder etwas nicht?

  16. 27.

    "Nicht ein Beweis, alles Interpretation." Was ist mit den Aussagen Krahs und Höckes?

    Höcke ist dafür zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Zur Erinnerung, das war der Wahlspruch der SS. Krah hat die SS mehrmals verharmlost.

  17. 26.

    "Nicht ein Beweis, alles Interpretation." Was ist mit den Aussagen Krahs und Höckes?

    Höcke ist dafür zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Zur Erinnerung, das war der Wahlspruch der SS. Krah hat die SS mehrmals verharmlost.

  18. 25.

    "Nicht ein Beweis, alles Interpretation." Was ist mit den Aussagen Krahs und Höckes?

    Höcke ist dafür zweimal rechtskräftig verurteilt worden. Zur Erinnerung, das war der Wahlspruch der SS. Krah hat die SS mehrmals verharmlost.

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