Petr Bystron im EU-Parlament (Archiv-Bild)

Europäisches Parlament Immunität von AfD-Politiker Bystron aufgehoben

Stand: 06.05.2025 14:01 Uhr

Es geht um den Verdacht der Geldwäsche und Bestechlichkeit: Das EU-Parlament hat sich für die Aufhebung der Immunität von Petr Bystron ausgesprochen. Ermittlungen gegen den AfD-Politiker können nun weitergehen.

Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden. 

Bystron wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals Voice of Europe Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung "in mindestens fünf Fällen" und Betrug "in mindestens sechs Fällen" vorgeworfen. Das geht aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervor. 

AfD-Politiker weist Vorwürfe zurück

Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss als haltlos. Er sprach einer "koordinierten Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten". Das Verfahren gegen ihn sei "Justizterror" und politisch motiviert.

Voice of Europe steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.

Immunität schon einmal aufgehoben

Der Bundestag, dem er bis Juli 2024 angehörte, hatte Bystrons Immunität schon im Juni 2024 aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt.

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Pause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität. Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine Wohnadresse war Ziel der Ermittler.

Anfang April 2025 hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund ist ein mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 06. Mai 2025 um 13:13 Uhr.