
Neue Regelung ab Mai Was sich beim Namensrecht ändert
Bei der Wahl von Ehe- und Familiennamen gibt es ab sofort neue Freiheiten. Das betrifft zum Beispiel Doppelnamen. Mancherorts könnte das für Platzprobleme sorgen. Was ist jetzt erlaubt - und was nicht?
Auf den Schildern an Briefkästen und an der Klingel könnte es künftig eng werden: Das neue Namensrecht, das ab dem 1. Mai gilt, bietet Ehepaaren und Kindern mehr Möglichkeiten - unter anderem für längere Doppelnamen. Einiges, was man sich ausmalen kann, bleibt aber auch in Zukunft verboten.
Was gilt künftig für Ehepaare bei der Namenswahl?
Wer heiratet, kann künftig einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen. Bislang darf nur einer der beiden Partner einen Doppelnamen tragen. Eine Ausnahme galt nur, wenn einer bereits einen zusammengesetzten Namen trug. Dann durfte auch dieser zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden. Ab Mai können Frau Müller und Herr Schulz nun also zu Herrn und Frau Müller-Schulz oder Schulz-Müller werden.
Bleiben die bisherigen Wahlmöglichkeiten erhalten?
Ja. Weiterhin möglich bleibt, sich für einen der beiden Namen als gemeinsamen Namen zu entscheiden oder jeweils seinen bisherigen Namen zu behalten. Auch kann weiterhin nur einer der Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Denkbar wären also unter anderem auch Frau Müller und Herr Schulz oder Herr und Frau Müller oder Frau Müller und Herr Schulz-Müller.
Muss der neue Doppelname mit einem Bindestrich gebildet werden?
Nein. Es ist auch möglich, als gemeinsamen Namen Müller Schulz oder Schulz Müller zu wählen. Auf den bislang obligatorischen Bindestrich können die Eheleute verzichten. Die Reihenfolge der Namensbestandteile muss allerdings für beide Partner gleich festgelegt werden - also entweder beide Müller Schulz oder beide Schulz Müller.
Werden nun auch lange Namensketten wie Müller-Schulz-Meyer-Thun möglich?
Nein. Vorgesehen ist, dass maximal zwei bestehende Namen für den Doppelnamen genutzt werden können. Auch ist festgelegt, dass die einzelnen Namen weiter erkennbar bleiben sollen. Aus Müller und Schulz kann also nicht Schuller werden.
Gelten die neuen Möglichkeiten nur für neue Ehen?
Auch wer bereits verheiratet ist und einen gemeinsamen Ehenamen führt, kann diesen ab Mai einmalig ändern. Paare können entweder einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen oder den bisherigen Ehenamen widerrufen. Wer bei der Heirat noch keinen Ehenamen bestimmt hatte, kann das jederzeit nachholen. Die Entscheidung gilt dann aber.
Was gilt künftig für die Kinder?
Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen bekommen, selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Möglich ist künftig ein echter Doppelname als gemeinsamer Familienname für Eltern und Kinder.
Zudem können Kinder auch dann einen Doppelnamen erhalten, wenn die Eltern ihren jeweiligen Nachnamen behalten haben. Wenn Eltern für ihre Kinder keinen Geburtsnamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen, der sich in alphabetischer Reihenfolge aus den Einzelnamen der Eltern zusammensetzt.
Und was ist mit bereits geborenen Kindern?
Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern. Ab einem Alter von fünf Jahren müssen Kinder dem aber zustimmen. Volljährige Kinder können einmalig ihren Geburtsnamen ändern, also zum Beispiel statt des Namens des Vaters den der Mutter oder einen Doppelnamen wählen.
Was passiert, wenn die Eltern sich scheiden lassen?
Minderjährige Kinder können dann leichter den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie leben - auch wenn der Elternteil zu seinem früheren Geburtsnamen zurückkehrt. Bei volljährigen Kindern kommt es nicht darauf an, dass sie bei einem Elternteil leben, damit sie ihren Geburtsnamen ändern können.
Vereinfacht wird auch der Fall von Stiefkindern, die nach der Heirat eines Elternteils den neuen Ehenamen angenommen haben: Sie können nach einer Scheidung wieder zu ihrem ursprünglichen Namen zurückkehren.
Welche Regeln gelten künftig für Adoptionen?
Das neue Namensrecht bietet mehr Flexibilität für Erwachsene, die adoptiert werden. Bislang müssen sie den Namen derjenigen annehmen, die sie adoptieren. Ab Mai können sie ihren bisherigen Namen behalten, den Namen der Adoptiveltern annehmen oder einen Doppelnamen bilden.
Wer vor dem 1. Mai 2025 adoptiert wurde, kann zu seinem ursprünglichen Namen zurückkehren oder mit diesem einen Doppelnamen bilden. Da minderjährige adoptierte Kinder rechtlich wie leibliche Kinder behandelt werden, gelten für sie die neuen Namensregeln entsprechend.
Werden auch Traditionen von Minderheiten berücksichtigt?
Ja. Friesen zum Beispiel können ihren Kindern künftig einen vom Vornamen eines Elternteils abgeleiteten Geburtsnamen geben - zum Beispiel Jansen, wenn der Vorname des Vaters Jan lautet. Auch an das Geschlecht angepasste Formen des Nachnamens werden möglich, etwa bei sorbischen Frauen Kralowa in Abwandlung von Kral.
Wo kann man Änderungen vornehmen lassen?
Anlaufstellen für alle Änderungen des Namens sind die Standesämter. Ist der Name erst einmal geändert, müssen allerdings auch Personalausweis, Reisepass, Führerschein und andere Dokumente erneuert werden, was weitere Behördengänge nach sich zieht.