
Merz im ersten Wahlgang gescheitert "14 Tage ist jetzt eine wichtige Frist"
Friedrich Merz ist im ersten Anlauf der Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert. Was das Grundgesetz nun vorsieht und vor welcher Herausforderung Merz nun steht.
Friedrich Merz ist im ersten Durchgang bei der Wahl zum Bundeskanzler durchgefallen. Es ist das erste Mal in der bundesdeutschen Geschichte, dass ein Kanzlerkandidat im ersten Wahlgang scheitert. Dennoch ist klar, wie es nun weitergeht. "Das Grundgesetz sieht dafür Regeln vor", sagt ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam in einer ersten Einschätzung auf tagesschau24.
Der entscheidende Artikel sei der Artikel 63 im Grundgesetz, der die Kanzlerwahl in mehrere mögliche Phasen einteile. "Phase eins haben wir heute erlebt. Der Bundespräsident hat einen Vorschlag gemacht, darüber wurde abgestimmt."
Geheime Wahl als Herausforderung
Nach der nicht erfolgten Wahl beginne nun Phase zwei. "Jetzt hat der Bundestag 14 Tage Zeit. 14 Tage ist jetzt eine wichtige Frist, um erneut mit Kanzlermehrheit - wenn es die gibt - einen Bundeskanzler zu wählen." Der Vorschlag für die erneute Wahl innerhalb dieser 14 Tage müsse jetzt jedoch nicht mehr von Bundespräsidenten kommen, sondern aus der Mitte des Bundestags. Innerhalb der 14 Tage seien dann beliebig viele Wahlgänge möglich.
Wann ein neuer Wahlgang stattfinden könne, seien Diskussionen, die intern im Bundestag jetzt gerade stattfänden. Der CDU zufolge soll es heute zumindest keinen weiteren Versuch geben. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner strebt offenbar einen neuen Wahlgang für morgen an.
Die spannende Frage, so Bräutigam, sei nun: "Wie wird es Friedrich Merz schaffen, für eine Mehrheit im Bundestag zu sorgen?" Ein wichtiger Punkt neben der fehlenden Mehrheit sei, dass die Wahl geheim abgelaufen sei. "Das macht es jetzt gerade mit Blick auf die nächsten Tage und Wochen aus Sicht der Politikerinnen und Politiker so schwierig zu gucken, woran hat es denn eigentlich gelegen."