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Baden-Württemberg Bettnachbarin in Mannheim Sauerstoffgerät abgestellt: Türkische Seniorin darf ausgewiesen werden

Stand: 12.06.2025 17:08 Uhr

Eine türkischstämmige Frau hat 2022 in einem Mannheimer Krankenhaus das Sauerstoffgerät ihrer Bettnachbarin abgeschaltet, weil sie sich gestört fühlte. Jetzt droht ihr die Ausweisung.

Von Wolfgang Kessel

Eine 75 Jahre alte Türkin, die vor zweieinhalb Jahren in einem Mannheimer Krankenhaus ihrer Bettnachbarin das Sauerstoffgerät abschaltete, darf in die Türkei ausgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden. Das Verhalten der Frau sei eine "schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung". Die Frau war wegen dieses Vorfalls im September 2023 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.

Frau störte sich an Geräuschen von Sauerstoffgerät

Das Mannheimer Landgericht stellte damals fest, dass sie während eines Krankenhausaufenthalts wegen Corona im November 2022 auf der Isolierstation gleich zweimal das Sauerstoffgerät ihrer Nachbarin abgeschaltet hatte. Der Grund: Sie habe sich von den Alarmtönen des Geräts gestört gefühlt. Die 79 Jahre alte Bettnachbarin starb einige Tage später. Es konnte aber nicht festgestellt werden, dass das zweifache Ausschalten des Sauerstoffgeräts der Grund dafür war. 

Sauerstoffgerät im Krankenhaus

Sauerstoffgerät im Krankenhaus

Urteil: Drei Jahre Haft wegen versuchten Totschlags

Die 75-Jährige wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, das Urteil lautete auf drei Jahre Haft. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Frau sitzt seit ihrer Festnahme Ende November 2022 in Haft, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Donnerstag mit. Im August vergangenen Jahres wies das Regierungspräsidium Karlsruhe sie aus Deutschland aus. Dagegen zog die Frau vor Gericht - ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass von ihr die Gefahr ausgehe, dass sie weitere ähnliche Straftaten begehen könne. Dazu habe vor allem der persönliche Eindruck beigetragen, den die Klägerin in der Verhandlung gemacht habe. Dort habe sie ein "in höchstem Maße unzureichendes Unrechtsbewusstsein" und fehlende Empathie an den Tag gelegt, wovon auch ihre Tat zeuge - außerdem von einer erheblichen kriminellen Energie.

"Rücksichtslos" eigene Interessen verfolgt

Das Gericht konnte nicht erkennen, dass die Haft oder ihre Familie einen positiven Einfluss auf die Frau hätten. Die Frau war laut Gericht schon 1979 mit ihren fünf Kindern nach Mannheim gekommen, wo ihr inzwischen gestorbener Mann als Gastarbeiter lebte. 2005 erhielt die Familie eine sogenannte Niederlassungs-Erlaubnis. Doch auch nach 46 Jahren in Deutschland habe sie sich offenbar nicht nachhaltig integriert, so das Gericht. Sie habe eine schwere Straftat begangen und dabei ihre eigenen Interessen rücksichtslos über die der besonders gefährdeten schwer kranken Bettnachbarin gestellt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Trotz ihres hohen Alters, so das Gericht weiter, sei es ihr zuzumuten, in die Türkei zurückzukehren. Dort lebten drei ihrer Kinder, und sie besitze dort eine Wohnung. Zu den in Deutschland lebenden Angehörigen könne sie beispielsweise über Videotelefonie Kontakt halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen, der seinen Sitz in Mannheim hat.

Sendung am Do., 12.6.2025 17:30 Uhr, SWR4 BW Studio Mannheim - Regionalnachrichten

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