Ein Hund hinter Gittern der Rasse American-Stafford fletscht mit den Zähnen. (Symbolbild)

Baden-Württemberg Mann schwebt nach Hundebiss weiterhin in Lebensgefahr

Stand: 06.06.2025 13:20 Uhr

In Kehl wurde ein Mann von drei Terriern gebissen und lebensgefährlich verletzt. Die Polizei musste den Hund erschießen. Sein Halter hatte ihn wohl nicht als Kampfhund registriert.

Von Paulina Flad

Nachdem ein Mann am Donnerstagvormittag im Kehler Stadtteil Auenheim (Ortenaukreis) durch einen Hundebiss lebensgefährlich verletzt worden ist, ermittelt die Polizei gegen den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Offenburg sagte dem SWR: "Der Mann wurde übel zugerichtet." Der Terrier soll dem Mann in mehrere Körperteile gebissen haben. Der schwerverletzte Mann schwebe nach wie vor in Lebensgefahr, sagte die Polizei dem SWR am Freitagvormittag.

Ein Polizist hatte den Hund noch vor Ort erschossen. Der Grund: Als die Beamten auf dem Grundstück des Hundehalters eintrafen, hatte sich der Hund im Arm des Mannes festgebissen. So sehr, dass laut Polizei nur ein Schuss den Biss lösen konnte.

Gebissener Mann ist Angehöriger des Hundehalters

Bei dem schwer verletzten Mann handelt es sich um einen Angehörigen des Hundehalters. Zum Zeitpunkt des Angriffs sei der Halter nicht vor Ort gewesen, so die Polizei. Die Familie besitzt zwei weitere Hunde. Wie ein Polizeisprecher dem SWR mitteilte, gebe es Hinweise, dass wohl auch die zwei anderen Hunde zugebissen haben. Sie wurden auf Anordnung der Stadt Kehl beschlagnahmt und in ein Tierheim gebracht. Laut Stadt werden die beiden Hunde dem Halter nicht mehr zurückgegeben.

Halter hatte Terrier wohl nicht als Kampfhund gemeldet

Keiner der drei Hunde war bei der Stadt Kehl angemeldet. Außerdem sind die drei Hunde in den Papieren als "American Bully" eingetragen, wie die Stadt mitteilt. Nach erster Einschätzung der Polizeihundestaffel handelt es sich bei den Hunden aber eigentlich um "American Stafford Terrier"-Mischlinge. Laut Polizeiverordnung gelten Terrier in Baden-Württemberg als sogenannte Kampfhunde. Genauso wie Kreuzungen dieser Hunderasse.

Neben "American Stafford Terriern" gelten auch "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als Kampfhunde. Für das Halten solcher Hunde gelten spezielle Auflagen. Wer einen Kampfhund halten will, benötigt zum Beispiel eine Erlaubnis der Polizei.

Was ist ein Listen-/Kampfhund?
Sogenannte Listenhunde gelten als besonders aggressive Hunderassen. Umgangssprachlich werden sie auch Kampfhunde genannt. Der Begriff stammt aus einer Zeit, als noch Hundekämpfe erlaubt waren. Sie wurden extra dafür gezüchtet. Ob ein Hund als Listenhund geführt wird, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Für die Haltung dieser Tiere gelten spezielle Auflagen.   In Baden-Württemberg sind laut Polizeiverordnung die drei Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier als Kampfhunde geführt. Sie gelten als besonders gefährlich und aggressiv. Die Kampfhund-Eigenschaften werden aber auch neun weiteren Rassen zugesprochen: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff sowie Tosa Inu. Voraussetzungen für das Halten eines Listenhundes Kampfhunde dürfen heutzutage nicht mehr gezüchtet werden. Sie dürfen nur gehalten werden, wenn eine Erlaubnis der örtlichen Polizeibehörde vorliegt - und die gibt es nur unter strengen Vorgaben: Gegen den Halter oder die Halterin dürfen unter anderem keine Bedenken hinsichtlich Zuverlässigkeit und Sachkunde bestehen. Außerdem müssen Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein. In der Öffentlichkeit gilt für Kampfhunde Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Kampfhund muss zudem gekennzeichnet sein; beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, heißt es in der baden-württembergischen Kampfhundeverordnung. Der Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen. Hält man sich nicht an die Verordnung, drohen Bußgelder bis zu rund 25.000 Euro. Nicht erlaubnispflichtig sei hingegen die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten. Der Verkauf eines Welpen muss dennoch der Polizei gemeldet werden.

Anwesendes Kind blieb unverletzt

Auch ein Kind war anwesend bei der Beißattacke des Hundes. Nach aktuellen Erkenntnissen der Polizei wurde es nicht angegriffen und blieb unversehrt. Das Kind konnte von den Beamten in Sicherheit gebracht werden. Die Polizei ermittelt nun, wie es zu dem Hundeangriff kommen konnte.

Dritter Hundeangriff in einer Woche in der Ortenau

In dieser Woche häuften sich Hundeangriffe im Ortenaukreis. Bereits Dienstag wurde in Schutterwald ein 60-jähriger Mann von einem belgischen Schäferhund gebissen und leicht verletzt. Dienstagabend wurde dann in Offenburg ebenfalls ein 60-Jähriger von einem Pitbull gebissen.

Sendung am Fr., 6.6.2025 12:30 Uhr, SWR4 BW Studio Südbaden - Regionalnachrichten

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