
Hamburg Klima-Aktion: Geldstrafe wegen Farbanschlags auf Rathaus
Vor mehr als zwei Jahren hat es einen Farbanschlag auf das Hamburger Rathaus gegeben. Am Montag hat das Amtsgericht nun einen der Täter und Klima-Aktivisten zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der 26-Jährige ist laut einer Gerichtssprecherin wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" zu 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Er hatte im März 2023 mit einer weiteren Person der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" - die sich inzwischen "Neue Generation" nennt - am Tag vor dem Besuch des britischen Königs Charles das Rathaus mit orangeroter Farbe besprüht. Der Stadt waren durch die Farbaktion laut Staatsanwaltschaft Reinigungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von mehr als 17.000 Euro entstanden. Darum verklagte sie die Aktivisten auf Schadenersatz.
Höhe des Tagessatzes angehoben
Das jetzige Strafmaß war bereits im Januar gegen den Mann verhängt worden. Es wurde nach Gerichtsangaben lediglich die vom Einkommen abhängige Tagessatzhöhe von 25 auf 30 Euro angehoben. Damals war der Angeklagte nicht zum Prozess erschienen und das Gericht erließ dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Strafbefehl. Gegen ihn hatte der 26-Jährige Einspruch erhoben.
Angeklagter räumte die Tat ein
Laut der Gerichtssprecherin hatte der Angeklagte, der seit seiner Jugend politisch aktiv ist, die Tat eingeräumt. Wegen der politischen und gesellschaftlichen Lage und weil zu wenig gegen den Klimawandel unternommen werde, habe er etwas unternehmen wollen. Im Nachhinein sei er sich nicht sicher, ob diese Aktion der richtige Weg gewesen sei. Der Vorsitzende Richter habe in der Urteilsbegründung Verständnis für die Motive des 26-Jährigen gezeigt, für sein Vorgehen hingegen nicht. Das öffentlichkeitswirksame Beschädigen öffentlicher Plätze sei nicht geeignet, dem Klimawandel selbst zu begegnen. Gegen den Angeklagten sprach demnach, dass er schon wegen Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Klimaprotesten vorbestraft ist, für ihn sprach sein Geständnis.
Keine Strafe für bespritzte Kleidung von Passantin
Bei dem Farbanschlag war auch eine Passantin von Farbspritzern auf der Kleidung getroffen worden. Deswegen wurde der Angeklagte aber nicht belangt. Hier hatte sich durch die Beweisaufnahme gezeigt, dass der Angeklagte die Frau nicht wahrgenommen hatte - und sie somit auch nicht absichtlich mit Farbe besprüht hatte. Hierfür hatte er sich den Angaben nach in der Hauptverhandlung sogar ausdrücklich entschuldigt.
Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 02.06.2025 | 18:00 Uhr