Bunte Luftballons hängen an einem Brückengeländer.

Hessen Fall Pawlos: Staatsanwaltschaft ermittelt zu möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht

Stand: 23.04.2025 18:45 Uhr

Nach dem Tod des über Wochen vermissten und am Ostersonntag gefundenen Pawlos ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Fall. Es geht auch darum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Limburg führt im Fall Pawlos ein Todesermittlungsverfahren. Dabei werde auch geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Dies wird von Amts wegen geprüft. Einer Anzeige bedarf es dazu nicht."

Zum näheren Stand des Verfahrens könnten derzeit keine Angaben gemacht werden, sagte die Sprecherin. Ermittelt werde gegen Unbekannt. Todesermittlungsverfahren werden geführt, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mensch eines nicht natürlichen Todes gestorben ist.

Kanufahrer entdeckte das tote Kind

Der Erstklässler war am 25. März mittags ohne ersichtlichen Grund aus seiner Förderschule in Weilburg weggelaufen. Sein Verschwinden fiel laut Schulamt innerhalb einer Minute auf.

Die Suche nach dem Jungen mit autistischer Veranlagung begann wenig später und lief auch bundesweit über Informationstafeln an Bahnhöfen und an öffentlichen Plätzen. In und um Weilburg hatten sich zeitweise hunderte Einsatzkräfte und Helfer daran beteiligt. Auch spezialisierte Taucher und ein Aufklärungsflugzeug der Bundeswehr kamen zum Einsatz.

Nachdem ein Kanufahrer die Leiche des Jungen in der Lahn in Weilburg in der Nähe der Oberlahnbrücke entdeckt hatte, wurde sie am Ostersonntag tot aus der Lahn geborgen. Am Dienstag gab die Polizei das Ergebnis der Obduktion bekannt. Demnach war der Junge schon kurz nach seinem Verschwinden zu dem Fluss gegangen und ertrunken.