
Hessen Schweinepest: Hunde dürfen im Kreis Darmstadt-Dieburg wieder frei laufen
Leinen los: Im besonders schwer von der Schweinepest gebeutelten Kreis Darmstadt-Dieburg entfällt ab Mittwoch die Leinenpflicht für Hunde. Auch Menschen dürfen sich wieder freier im Wald bewegen. Diese Lockerungen gelten aber nicht im gesamten Landkreis.
Für Hundebesitzer und ihre Tiere gilt im Landkreis Darmstadt-Dieburg ab Mittwoch eine deutliche Erleichterung beim Spazierengehen im Wald: Die Vierbeiner dürfen ohne Leine laufen, was in den vergangenen Monaten wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verboten war.
Für Menschen fällt das Wegegebot weg, wie die Kreisverwaltung mitteilte. Das heißt, sie dürfen die ausgewiesenen Straßen und Wege verlassen - und bei Bedarf etwa ihrem Hund in den Wald folgen.
Allerdings gilt zwischen März und Juli die Brut- und Setzzeit. In diesen Monaten sind viele Tierarten mit dem Nestbau und der Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigen. Sowohl das Hessische Naturschutzgesetz als auch das Bundesnaturschutzgesetz legen grundsätzlich fest, dass man "ohne vernünftigen Grund" wild lebende Tiere nicht beunruhigen oder fangen oder ihren Lebensraum beeinträchtigen darf.
Leinenpflicht bleibt in Dieburg und Pfungstadt
Ausnahmen von den Lockerungen des Landkreises gelten etwa in Dieburg. Die Stadt legte bereits im Januar per Satzung fest, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit immer an die Leine genommen werden müssen, ganz unabhängig von der Schweinepest. Auch in Pfungstadt (Darmstadt-Dieburg) müssen Hunde wegen der Brut- und Setzzeit in jedem Jahr bis 30. Juni angeleint werden.
Von Anfang März bis Ende Juni bauen Vögel und Waldtiere ihre Nester, bekommen ihren Nachwuchs und ziehen die Jungtiere auf. Für diese Zeit empfehlen Umweltschützer ganz allgemein und für ganz Hessen, Hunde nicht frei im Wald herumlaufen zu lassen. Regelungen legt jede Kommune für sich fest, wie der Landkreis Darmstadt-Dieburg mitteilte.
Kreis: "Schritt zurück zur Normalität"
"Die neuen Regelungen bedeuten einen wichtigen Schritt zurück zur Normalität - mit Augenmaß und weiterhin hoher Aufmerksamkeit für den Seuchenschutz", teilte der Vize-Landrat, Lutz Köhler, mit.
Nach den starken Belastungen der vergangenen Monate für Bevölkerung, Jäger und Landwirte sei es wichtig, "spürbare Entlastungen" anbieten zu können.
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Erleichterungen auch für Jäger, Bauern und Waldarbeiter
Auch für Jäger werden die Regelungen zur Eindämmung der Schweinepest in der Sperrzone II gelockert: Bewegungs- und Erntejagden bleiben zwar weiterhin verboten. Jedoch wird lediglich noch empfohlen und nicht mehr vorgeschrieben, bei der Jagd Schalldämpfer zu verwenden.
Landwirtschaftliche Betriebe profitieren auch von einer "deutlichen Erleichterung", so der Kreis. Die bisher vorgeschriebenen Drohnenüberflüge vor der Ernte, um Wildschweine aufzuspüren, entfallen künftig.
Außerdem werden die Einschränkungen für die Forstwirtschaft weitgehend aufgehoben, was die Bewirtschaftung der Wälder deutlich erleichtert.
Keine Änderung ergibt sich aus der ab Mittwoch geltenden Verfügung für Betriebe, die Schweine halten. Für sie bleiben zunächst alle Schutzmaßnahmen bestehen.