
Nord Stream 2: Untersuchungs-Ausschuss droht Schröder mit Amtsarzt
Im Oktober soll Altkanzler Schröder (SPD) als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags gehört werden. Sollte er erneut eine Aussage aus gesundheitlichen Gründen verweigern, müsse er ein amtsärztliches Gutachten vorlegen, so der Ausschussvorsitzende.
Am 17. Oktober soll der nächste Versuch erfolgen, Gerhard Schröder (SPD) vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags in Schwerin zu den Themen Nord Stream 2 und Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern zu befragen. Sollte der Ex-Bundeskanzler und Gasmanager - wie erst vor ein paar Wochen - erneut erklären, dass dies wegen einer Burn-Out-Erkrankung nicht möglich sei, will der Untersuchungsausschuss das nicht mehr so einfach hinnehmen und ein amtsärztliches Gutachten verlangen. Das hat der Ausschuss am Freitag beschlossen. Schröders Aussage wird als besonders wichtig angesehen, immerhin ist er bis heute Verwaltungsratsvorsitzender der Nord Stream 2 AG.
Befragung Schröders in Hannover möglich
Bis Ende August hätte der 81-jährige Schröder Zeit, ein amtsärztliches Gutachten einzuholen, so der Vorsitzende des Gremiums, Sebastian Ehlers (CDU). Die Frage sei dann allerdings nur, ob Schröder voll oder nur eingeschränkt vernehmungsfähig ist. Sollte er nur eingeschränkt belastbar sein, will der Untersuchungsausschuss alternative Befragungsmöglichkeiten testen. Ehlers: "Es wäre auch möglich, dass der Ausschuss in Schröders Wohnort Hannover tagt, statt in Schwerin." Weitere Alternativen wären eine Zeugenaussage Schröders per Videokonferenz oder ein schriftlicher Fragenkatalog an den Altkanzler.
Zweifel an Schröders Krankheitsgeschichte
Der Beschluss im Untersuchungsausschuss erfolgte einstimmig, auch Schröders SPD stimmte dem Schritt zu. Der Altkanzler hatte einen ersten Termin im Ausschuss Ende Januar kurzfristig abgesagt. Später hieß es, er leide an einem langfristigen Burn-Out. Bei einem öffentlichen Auftritt Schröders in Hannover Ende Mai wirkte er allerdings gesund. Bei einigen Abgeordneten kamen danach Zweifel an der Krankheitsgeschichte Schröders auf. Vor allem die Grünen pochten erneut auf einer Vernehmung. Ihr Obmann im Ausschuss, Hannes Damm, zeigte sich jetzt zufrieden: "Es ist völlig richtig, dass Gerhard Schröder erneut geladen und endlich vernommen wird." Das amtsärztliche Gutachten werde nun dabei helfen einzuschätzen, unter welchen Bedingungen dies möglich sei.
Anwalt fürchtet "gravierende negative Folgen" für Schröder
Schröders Anwalt Hans-Peter Huber äußerte sich empört über den Beschluss des Ausschusses. Dieses Vorgehen sei durch die Strafprozessordnung, an der sich die Ausschüsse orientieren, nicht gedeckt. Die Zweifel an den privatärztlichen Gutachten seien nicht nachzuvollziehen und die Begründung nicht ausreichend. "Gerhard Schröder ist sicher im Oktober noch nicht so weit genesen, dass er im Ausschuss aussagen kann", sagte Huber. Ein solcher Termin könne gravierende negative Folgen für den Genesungsprozess des Altkanzlers haben. Schröder hatte sich im Frühjahr in der Schweiz mit der Diagnose Burnout in eine Klinik begeben.