
Nordrhein-Westfalen Warum es Ostermontag (fast) keine Brötchen beim Bäcker gab
Wer am Ostermontag frische Brötchen holen wollte, wurde bei den meisten Bäckereien enttäuscht. Grund ist das Ladenöffnungsgesetz.
Den Feiertag mit ofenfrischen Brötchen zum Frühstück beginnen – das wollten mit Sicherheit auch viele Menschen in Nordrhein-Westfalen an diesem Ostermontag machen. Das Problem: Die meisten Bäckereien in NRW hatten an diesem Tag geschlossen, weil der Ostermontag einer von drei speziellen Tagen ist, an denen eine Sonderregel nicht greift.
Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag
Nachzulesen ist die im Ladenöffnungsgesetz des Landes. Das erlaubt es Bäckereien zwar grundsätzlich, auch an Sonn- und Feiertagen "für die Dauer von fünf Stunden" zu öffnen. Unter Paragraph 5 Absatz 4 heißt es aber, dass das "nicht für die Abgabe von Waren am Ostermontag, am Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag" gilt - also nicht am zweiten von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen.
Wer trotzdem nicht auf seine Brötchen oder sein Brot verzichten wollte, für den gab es andere Möglichkeiten. Zwar nicht zwingend bei der Stammbäckerei um die Ecke, aber dafür in Bahnhöfen oder an Flughäfen, an Tankstellen oder Kiosken. Und wer im Grenzgebiet zu den Niederlanden oder Niedersachsen lebt, hatte es noch besser: Dort hatten Bäckereien nämlich geöffnet.
Ausnahmen für Bäcker mit Café
Und es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn die Bäckerei ein angeschlossenes Café betreibt, kann sie auch am Ostermontag öffnen. Denn dann gelten für sie die Öffnungszeiten des Gaststättenrechts - das erlaubt deutlich mehr. Man darf dann sogar Backwaren für außer Haus kaufen, wie der Bundesgerichtshof 2019 in einem Grundsatzurteil entschied.
Trotzdem hatte am Ostermontag nicht jede Bäckerei auf, die ein paar Tische und Stühle im oder vor dem Laden stehen hat. Viele Betreiber gönnten ihren Mitarbeitern über Ostern einen freien Tag.
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