Gesplitterte Scheibe als Versicherungsfall? Immer mehr Beschwerden über Versicherungen

Rheinland-Pfalz FAQ: Meine Versicherung zahlt nicht - was kann ich jetzt tun?

Stand: 23.04.2025 11:54 Uhr

Immer mehr Verbraucher beschweren sich über ihre Versicherungen. Die Zahl der Beschwerden bei der zuständigen Schlichtungsstelle ist stark angestiegen. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Es gibt einen Wasserschaden im eigenen Haus. Ärgerlich, aber zum Glück ist man versichert: Da greift doch die Wohngebäudeversicherung - oder? "Und die Versicherung will dann eben nicht alles in der Form bezahlen. Da geht es dann um die genauen Versicherungsbedingungen. Das ist ein ganz typischer Fall", sagt Anna Follmann aus dem Fachbereich Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Welche sind die Hauptgründe, warum Versicherungen nicht zahlen?
Ich bin mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden. Was jetzt?
Wann kommt die Ombudsfrau ins Spiel?
Wann entscheide ich mich für die Ombudsfrau und wann nicht?
Welche Rolle spielt die Schadenshöhe?
Wie viele Menschen wenden sich an die Ombudsfrau?
Auf was sollte ich beim Versicherungsumfang achten?

Welche sind die Hauptgründe, warum Versicherungen nicht zahlen?

"Private Versicherungen sind in der Regel keine All-inclusive-Versicherungen, das heißt es ist nicht pauschal alles versichert, sondern der Versicherungsumfang ist klar definiert", sagt Follmann. Viele Menschen würden jedoch davon ausgehen, dass Versicherungen "immer" zahlen müssen. Wie bei dem Beispiel mit dem Wasserschaden: "Aus Verbrauchersicht soll die Wohngebäudeversicherung zahlen, wenn etwas mit dem Haus ist. In der Praxis ist das natürlich nicht so, denn die Wohngebäudeversicherung zahlt nur für bestimmte Schäden."

Weitere Gründe können sein, dass ein Schaden zu spät gemeldet wurde oder dass bei Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden, so die Verbraucherzentrale.

Ich bin mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden. Was jetzt?

"Wenn die Versicherung nicht zahlt oder nicht so viel zahlt wie erwartet, wägen wir zunächst ab", sagt Anna Follmann. Geht es um eine juristische Frage, also muss der Vertrag oder müssen die Vertragsbedingungen überprüft werden? Oder handelt es sich um eine gutachterliche Streitigkeit, also muss ein Gutachter bestellt werden?" Die Verbraucherzentrale berät in diesem Fall.

Wann kommt die Versicherungsombudsfrau ins Spiel?

"Wenn der Rechtsanspruch aus Sicht der Verbraucherzentrale gegeben ist, verweisen wir an die Versicherungsombudsfrau, an unabhängige Versicherungsberater oder an Fachanwälte für Versicherungsrecht", sagt Follmann.

Die Ombudsfrau für Versicherungen
Bei der Versicherungsombudsfrau handelt es sich um eine von der Versicherungswirtschaft anerkannte Schlichtungsstelle. Streit zwischen Versicherten und Versicherungen werden hier außergerichtlich beigelegt. Das Verfahren ist für die Versicherten kostenfrei. Die Schlichtungsstelle ist nach eigenen Angaben unabhängig und wird von der Versicherungswirtschaft finanziert. Der hinter der Schlichtungsstelle stehende Verein heißt Versicherungsombudsmann e.V.. Seit April 2024 ist die frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts Sibylle Kessal-Wulf die Ombusfrau für Versicherungen. Quelle: Verbraucherzentrale RLP/versicherungsombudsmann.de

Wann entscheide ich mich für die Ombudsfrau und wann nicht?

"Die Ombudsfrau bietet den Vorteil, dass das Ganze kostenlos ist. Damit ist die Ombudsfrau ein niederschwelliges Angebot für Menschen, die kein Geld für einen Rechtsstreit haben oder die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben", so Follmann. Für sie sei die Schlichtungsstelle eine solide Sache, der Fall werde hier sorgfältig geprüft.

"Für den juristischen Weg spricht, wenn sich herauskristallisiert, dass außergerichtlich voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg zu erwarten ist", sagt Follmann.

Welche Rolle spielt die Schadenshöhe?

Bei der Entscheidung für oder gegen den Gang zur Ombudsfrau spielt auch die Schadenshöhe eine Rolle. Bei einem Streitwert bis 10.000 Euro ist die Entscheidung der Ombudsfrau für die Versicherer bindend. Bei einem Streitwert bis 100.000 Euro kann die Ombudsfrau eine Empfehlung aussprechen.

Wie viele Menschen wenden sich an die Ombudsfrau?

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Beschwerden bei der Versicherungsombudsfrau stark angestiegen. Mehr als 21.500 Beschwerden sind bei der Schlichtungsstelle nach Angaben im Jahresbericht eingegangen, fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Probleme gab es vor allem mit Kfz-Versicherungen, Rechtsschutz- und Lebensversicherungen. Ein Grund für den Anstieg sei aber auch, dass die Schlichtungsstelle immer bekannter werde.

Bei den Beschwerden ging es meist darum, dass Verbraucher auf Schäden und Kosten sitzen bleiben, oder dass eine Kündigung Probleme mache, so der Verein Versicherungsombudsmann. Nach dessen Jahresbericht antworten viele Versicherer nicht oder nur sehr spät auf Versicherungsfälle oder Rückfragen ihrer Kunden.

Zahlen für einzelne Bundesländer wurden dabei nicht erhoben.

Gesplitterte Scheibe als Versicherungsfall? Immer mehr Beschwerden über Versicherungen

Auf was sollte ich beim Versicherungsumfang achten, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt?

"Die allumfassende Formulierung gibt es leider nicht", sagt Expertin Follmann. Es gebe zwar Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, diese seien jedoch nicht verpflichtend für Versicherer. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite Kriterien zur Wohngebäude-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung zusammengestellt, was eine jeweilige Versicherung enthalten sollte und worauf zu achten ist.

Sendung am Di., 22.4.2025 13:30 Uhr, SWR Aktuell Nachrichten

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