
Rheinland-Pfalz Mord an 15-Jähriger in Worms - Verurteilte Eltern legen Revision ein
Im April hatte das Mainzer Landgericht die Eltern eines 15-jährigen Mädchens aus Pirmasens zu lebenslanger Haft verurteilt: Sie hatten ihre Tochter heimtückisch ermordet. Beide Elternteile haben nun Revision eingelegt.
Vater und Mutter haben ihre Tochter im Juni 2024 laut Gericht betäubt, gewürgt und bei Worms in den Rhein geworfen. Die Richter erkannten eine besondere Schwere der Schuld und verurteilten beide zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.
Die Eltern haben vergangene Woche dagegen Revision eingelegt, wie Gerichtssprecherin Julia Bayerl nun dem SWR mitteilte. Damit sei das Urteil nicht rechtskräftig.
Revision dauert mehrere Monate - Eltern bleiben in U-Haft
Die Revision sei ein Rechtsmittel, mit dem überprüft wird, ob das Urteil rechtlich einwandfrei gefällt wurde - also ob das Gesetz richtig angewendet wurde, so Bayerl. Es wird nicht noch einmal der ganze Fall aufgerollt wie bei einer Berufung, sondern es geht nur um Rechtsfehler im Urteil. Der Anwalt der Eltern hat nun einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Die Revision werde vom Bundesgerichtshof geprüft, so Bayerl. Das dauert laut Bayerl oft mehrere Monate, weil alles schriftlich läuft und sehr sorgfältig geprüft werde. Die Eltern der ermordeten 15-Jährigen bleiben so lange weiterhin in Untersuchungshaft.
Richter spricht von "eiskaltem Mord"
Das Landgericht Mainz hatte die Eltern am 11. April zu lebenslanger Haft verurteilt - und für beide wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Eltern hätten "aus rein egoistischen Gründen" beschlossen, ihr Kind zu töten. Sie hätten das Vertrauen ihres Kindes "perfide" ausgenutzt. Das Kind sei teilweise der "Sündenbock" für die Probleme gewesen, die die Eltern mit ihrer eigenen Beziehung gehabt hätten, sagte der Richter. Es handele sich um einen "eiskalten Mord" an einer "unbequemen Heranwachsenden".
Beide Eltern für Mord verantwortlich
Beide Eltern seien voll verantwortlich für ihre Tat und hätten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gehandelt. Laut Gericht hatte die Mutter die 15-Jährige in der gemeinsamen Wohnung in Pirmasens gefesselt und mit Tabletten ruhig gestellt. Zusammen mit dem Vater hatte sie das Mädchen dann an den Rhein bei Worms gebracht. Dort hatte der Mann seine Tochter mit einem Schal gewürgt und sie bewusstlos in den Rhein geworfen. Die Eltern, die noch drei weitere Kinder haben, hätten ihre Tochter als "Störenfried" empfunden, so der Richter, den sie hätten loswerden wollen.
Religiöse Gründe oder kulturelle Wertvorstellungen seien nicht das ausschlaggebende Motiv für den Mord gewesen. Die Familie stammt aus Afghanistan und lebt seit einigen Jahren in Pirmasens.
Vater hatte Tat gestanden - Mutter behauptete Unschuld
Bereits am ersten Prozesstag hatte der 40-jährige Vater den Mord an seiner Tochter gestanden. Die 34-jährige Mutter dagegen hatte bis zum Schluss gesagt, sie sei unschuldig. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass die Eltern gemeinsam den Mord begangen haben. Während der Plädoyers hatte der Vater teilnahmslos neben seinem Anwalt und seinem Dolmetscher gesessen. Die Mutter dagegen hatte oft geweint.
Sendung am Mi., 23.4.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4