
Rheinland-Pfalz Bewährungsstrafe nach tödlichem Messerstich am Hauptbahnhof Kaiserslautern
Nach dem tödlichen Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern ist eine junge Frau wegen Totschlags verurteilt worden. Sie war vor der Tat sexuell belästigt worden.
Das Landgericht Kaiserslautern hat die 21-jährige Angeklagte am Mittwoch wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss sie 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jährlich sechs Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen. Ihr Anwalt gab bekannt, dass keine Revision eingelegt wird.
In seiner Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass die Frau nach dem sexuellen Übergriff zwar zunächst in einer Verteidigungsposition war, dann aber gezielt mit dem Messer auf den Mann zugegangen sei und zugestochen habe. Die Kammer sah darin eine bewusste Änderung von Verteidigung auf Angriff und entschied deshalb auf Totschlag.
Geurteilt wurde nach Jugendstrafrecht, weil die Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war.
Verstorbener Mann hatte der 21-Jährigen an den Po gegriffen
Zu Beginn des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft der zur Tatzeit 20-jährigen Frau Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen - und das lag an den Geschehnissen im Juni vergangenen Jahres in der Unterführung am Hauptbahnhof in Kaiserslautern.
Das Geschehen wurde damals von Videokameras aufgezeichnet - und die Bilder untermauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft das, was die Frau gegenüber der Polizei ausgesagt hat.
Die Frau hatte ausgesagt, dass der 64-jährige Mann sie vorher sexuell belästigt hat. Er soll ihr auf der Rolltreppe der Unterführung ans Gesäß gefasst haben. Es kam zu einem Wortwechsel, bei dem die Frau auch ein Klappmesser zückte. Das zeigt das Video der Überwachungskameras im Bahnhof und auch eine Zeugin bestätigte vor Gericht, eine Rangelei gesehen zu haben.
Im Gerichtssaal waren sowohl die Frau des Opfers als Nebenklägerin als auch die Kinder. Diese verließen den Saal, als die Videoaufnahmen gezeigt wurden.
Frau hatte im Hauptbahnhof Kaiserslautern zugestochen
Laut der Angeklagten soll der Mann ihren Arm gegriffen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll die Frau versucht haben, sich aus dem Griff zu befreien - und in dieser Bewegung einmal zugestochen haben. Sie traf das Herz des Mannes, der wenige Sekunden später starb.
Auch die Zeugin gab vor Gericht an, sie habe gehört, wie die Frau sagte, dass er aufhören soll, sie zu berühren und dann sah, wie der Mann offenbar "weggestoßen" wurde. Sie glaube auch, sich zu erinnern, ein Taschenmesser gesehen zu haben. Der Mann habe zwei Schritte nach hinten gemacht und sei dann zusammengesackt.

Nach dem tödlichen Messerangriff am Hauptbahnhof Kaiserslautern hat das Landgericht einen gezielten Angriff nach der sexuellen Belästigung gesehen.
Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern: Erkrankung bei Angeklagter
Bei der Angeklagten sei bereits im Kindesalter eine ADHS-Erkrankung diagnostiziert worden, die mit Medikamenten behandelt werde, hieß es im Prozess. Inwieweit diese Medikamente eine Auswirkung auf die Tat gehabt haben könnten, sollte während des Prozesses durch einen Gutachter geklärt werden.
Sexuelle Belästigung: Opfer bereits mehrfach aufgefallen
Das Opfer war bereits mehrfach negativ aufgefallen. In der Vergangenheit gab es mehrere ähnliche Vorfälle, bei denen sein Verhalten problematisch war und zu Konflikten führte. Trotz dieser Vorgeschichte kam es erneut zu einem Zwischenfall – diesmal mit tödlicher Folge.
Landgericht Kaiserslautern hat sich gegen Notwehr entschieden
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Frau zwar vorsätzlich zugestochen hat - aber nicht mit der Absicht, den Mann zu töten. Diese Tötung sei durch Fahrlässigkeit passiert. Deshalb hatte die Behörde auf eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags verzichtet.
Plädoyers nach tödlichem Messerstich im Hauptbahnhof Kaiserslautern
So forderte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Plädoyer eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten - ausgesetzt zur Bewährung. Darüber hinaus sollte die heute 21-Jährige 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich einer Drogentherapie unterziehen.
Die Verteidigung forderte dagegen eine Haftstrafe von unter einem Jahr - ebenfalls auf Bewährung. Die Nebenkläger gingen davon aus, dass es sich bei der Tat um Totschlag gehandelt habe - und nicht, wie die Staatsanwaltschaft es sah, um Körperverletzung mit Todesfolge.
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