
Rheinland-Pfalz Vierjährige stirbt in Kita in Limburgerhof: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Der Fall hatte im vergangenen Jahr viele Menschen bestürzt: In Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) starb ein vierjähriges Mädchens in einer Kita. Jetzt sind die Ermittlungen in dem Fall eingestellt worden.
Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Mittwoch mit. Das vierjährige Mädchen hatte sich im Februar 2024 mit dem Seil einer sogenannten Topfstelze auf einer Rutsche selbst stranguliert. Nach Angaben der Ermittler hatte das Mädchen sich die Stelzen zum Rutschen um den Hals gelegt. Aber der Eimer der Stelze hatte sich an der Rutsche verhakt und dem kleinen Mädchen die Luft abgeschnürt. Im Fokus der Ermittlungen standen die Kita-Mitarbeitenden. Sie standen im Verdacht, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung stand im Raum. Doch nun wurden die Ermittlungen eingestellt.
Vierjährige spielte 19 Minuten draußen allein
Laut Staatsanwaltschaft spielte das Mädchen an dem Unglückstag 19 Minuten draußen unbeaufsichtigt. Ob sich andere Kinder zu diesem Zeitpunkt auch draußen aufhielten, ist der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft nicht zu entnehmen.
Erzieherinnen mussten sich um die Kinder drinnen kümmern
Die Begründung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, klingt paradox: Da die Erzieherinnen zum Unglückszeitpunkt nicht mit der Aufsicht der Kinder im Außengelände betraut waren, könne man ihnen auch schwer ein Fehlverhalten nachweisen. Als das Kind alleine draußen spielte, mussten die Erzieherinnen auf die Kinder im Innenbereich der Kita aufpassen.
Als die Erzieher und Erzieherinnen nach draußen gingen, war das Unglück bereits geschehen, so die Staatsanwaltschaft Frankenthal. Auch sei der genaue Zeitpunkt des Unglücks nur schwer rekonstruierbar gewesen.

Keine Verletzung von Kita-Aufsichtsregeln
Man habe zudem keine Verletzung der von der Kita-Leitung aufgestellten Aufsichtsregeln feststellen können. "Besprechungen und Schulungen zum Verhalten bei der Aufsicht fanden regelmäßig statt", hieß es. Zudem seien die Spielgeräte im Außengelände der Kita in Limburgerhof regelmäßig inspiziert worden, ob diese auch in Ordnung und nicht defekt seien.
Vor Gericht hätte eine Anklage keinen Bestand gehabt
Bei den Ermittlungen haben man auch den Bericht der Unfallkasse Rheinland-Pfalz berücksichtigt. Nach Auswertung aller Ermittlungen sei die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass eine strafrechtliche Verurteilung so "nicht zu erreichen" sei. "Bei dieser Sachlage war das Ermittlungsverfahren daher einzustellen", erklärte die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pressemitteilung.