
Saarland Betrunken Radfahren ist verboten
Wer keinen Führerschein fürs Auto oder Motorrad hat, kann im Einzelfall auch vom Radfahren ausgeschlossen werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Saarlouis festgestellt. Im Fall der Fälle können auch auf Fußgänger, Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer Konsequenzen zukommen, wenn sie betrunken am Straßenverkehr teilnehmen.
Axel Wagner / Mit Informationen von Carina Dewes
Alkohol und Autofahren – das geht nicht zusammen. So weit, so bekannt. Dass dieser Grundsatz aber auch fürs Fahrrad gilt und im Einzelfall Konsequenzen haben kann, musste jetzt ein Mann im Saarland erfahren.
Der war schon mehrfach betrunken im Straßenverkehr aufgefallen und infolgedessen seine Fahrerlaubnis los. Danach war er aber im Juli 2019 noch mit 1,83 Promille auf einem Mofa unterwegs – ein motorisiertes Fahrrad also, im Amtsdeutsch ein „fahrerlaubnisfreies Fahrzeug“.
Daraufhin forderte die zuständige Behörde, dass der Mann sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterzieht, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. Weil er das aber nicht tun wollte, blieb es beim Verbot. Er darf also weder ein Mofa noch ein anderes Fahrrad fahren – zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis jetzt urteilte.
Auch wer kein Auto mehr fährt, muss seine Fahreignung nachweisen können – sonst bleibt er ganz raus aus dem Verkehr. Der Mann kann noch Revision einlegen.
Die Rechtslage
Wer mit 1,6 Promille im Blut auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht laut Juristen des ADAC eine Straftat. Denn dann gilt man als „absolut fahruntüchtig“. Allerdings kann man sich auch ab 0,3 Promille schon strafbar machen, wenn schon bei diesem Wert alkoholbedingte Ausfallerscheinungen spürbar sind, man also etwa in Schlangenlinien fährt, stürzt, Gleichgewichtsprobleme hat oder einen Unfall verursacht. Juristen sprechen dann von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“.
Ab 1,6 Promille droht Radfahrern im Straßenverkehr eine Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, also einem monatlichen Nettogehalt. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg eine MPU und ggf. ein Führerscheinentzug.
E-Bikes bis 25 km/h werden rechtlich in solchen Fällen wie Fahrräder behandelt, bei Rädern bis 45 km/h und E-Scootern gelten die Promillegrenzen und Regeln für Kraftfahrzeuge, die der ADAC hier zusammengefasst hat.
Für betrunkene Fußgänger gibt es zwar grundsätzlich keine Promillegrenze. Aber auch sie müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie gefährdend in den Straßenverkehr eingreifen. Eine MPU oder Fahrverbote werden hier nur im Extremfall verhängt, wenn Alkoholabhängigkeit vermutet wird.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.06.2025 berichtet.
