Homburger Kinderarzt und Schmerztherapeut Prof. Dr. Sven Gottschling.

Saarland Hat Palliativmediziner Gottschling zu viel Cannabis verordnet?

Stand: 20.06.2025 16:22 Uhr

Weil er einem Schmerzpatienten eine viel zu große Menge an Cannabisblüten verordnet haben soll, drohen dem renommierten Homburger Palliativmediziner Sven Gottschling möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet.

mit Informationen von Thomas Gerber

Hat Palliativmediziner Sven Gottschling einem Patienten zu viel Cannabis verordnet? Die Staatsanwaltschaft teilte dem SR auf Anfrage mit, aufgrund der öffentlichen Berichterstattung über den Vorgang sei ein sogenanntes Vorprüfungsverfahren eingeleitet worden. Dabei gehe es um mögliche Verstöße gegen das Betäubungsmittel- oder das neue Konsum-Cannabis-Gesetz. Weitere Einzelheiten könnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

15 Kilo in einem Jahr verordnet?

Die Saarbrücker Zeitung hatte berichtet, dass Gottschling einem Schmerzpatienten 2020 innerhalb eines Jahres mehr als 15 Kilogramm Cannabisblüten verschrieben habe. Die Krankenkasse IKK Südwest hatte die Kosten dafür zunächst übernommen, fordert inzwischen aber mehrere Hunderttausend Euro zurück. Der Umstieg in der Therapie von Cannabistropfen auf die teureren Blüten sei nicht nachvollziehbar.

UKS: Keine unwirtschaftliche Verordnung

Die Uniklinik in Homburg (UKS) bezweifelt, dass es sich bei der Verordnung um eine unwirtschaftliche Verordnung handelt, sagte Pressesprecher Florian Preuß im Gespräch mit dem SR. Das solle aber nun geklärt werden. Man habe deshalb Klage erhoben.

Professor Gottschling habe darauf hingewiesen, dass es beim Krankheitsbild im vorliegenden Fall durchaus Fälle gebe, bei denen Patienten deutlich mehr täglich inhalieren müssten, um ihre Beschwerden zu lindern. Das sei auch in medizinischen Fachzeitschriften dokumentiert.

Auch Einzelfällen muss geholfen werden

Auch bei anderen Schmerztherapien wie etwa mit Morphium gebe es solche Ausreißer. "Das sind natürlich alles Ausnahmen von der Regel, aber klar ist auch, dass die Medizin ein Stück weit schon in der Pflicht steht, auch diejenigen Menschen gut zu versorgen, die jetzt nicht zu den Regelfällen zählen", so Preuß.

Ob das UKS Professor Gottschling in Haftung nehmen würde, falls die IKK recht bekommt, wollte Preuß nicht beantworten. Die Klinik gehe zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass das passiere und deshalb stelle sich diese Frage derzeit nicht.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 20.06.2025 berichtet.

Mehr zum Thema Cannabis