
Saarland Ist das Film- und Tanzverbot an Karfreitag noch zeitgemäß?
Ostern ist der höchste Feiertag im Christentum und das zeigt sich bis heute an Verhaltensregeln, die zu den Feiertagen gelten. Jährlich in aller Munde ist das Tanzverbot. Das ist aber nicht die einzige Einschränkung, die an dem stillen Feiertag zu beachten ist.
Sabrina Nonnengardt
Am langen Osterwochenende freuen sich viele auf Zeit mit der Familie und Freunden, auf Ausflüge oder andere Freizeit-Aktivitäten. Aber aufgepasst: Nicht alles ist erlaubt! Besonders am Karfreitag gelten strenge Regeln.
Alle Jahre wieder: Diskussion um Tanzverbot
Die wohl bekannteste Einschränkung an dem stillen Feiertag ist das Tanzverbot. Kritiker argumentieren schon seit Jahren, dass diese Regelung aus der Zeit gefallen sei. Sie begründet sich auf dem andächtigen Charakter des Feiertages, an dem der Kreuzigung Jesus gedacht wird.
Doch die Zahl der Kirchenaustritte steigt seit Jahren kontinuierlich an und die Kirchen verlieren an Bedeutung in der Gesellschaft. Damit stellt sich die Frage, wie zeitgemäß die Regelungen noch sind, die in den Landesgesetzen festgeschrieben sind.
Jusos kritisieren „unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrecht“
Eine „klare weltanschauliche Neutralität“ des Staates fordert auch Timmi Schüssler, stellvertretender Landesvorsitzender der Jusos Saar. „Das Tanzverbot am Karfreitag ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit“, erklärte Schüssler auf SR-Nachfrage.
Junge Menschen, die in einem Nachtclub tanzen gehen, verletzten nicht die Religionsausübung gläubiger Menschen. Zudem umfasse der Schutzbereich der Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes „eindeutig auch das Recht, keinen Glauben zu haben“, so Schüssler.
Junge Liberale: Vermengung von Staat und Kirche
Ähnlich sehen das auch die Jungen Liberalen im Saarland. Felix Schick, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Saar, bezeichnete das Tanzverbot als ein „Relikt der Vergangenheit, das in einem modernen säkularen Staat keine Daseinsberechtigung mehr hat“.
Stille Feiertage zwängen die gesamte Gesellschaft dazu, sich einzuschränken. „Dies entspricht weder unserer Zeit noch dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche“, erklärte Schick. In einer liberalen Gesellschaft solle jeder selbst entscheiden können, wie er oder sie den Karfreitag verbringen wolle.
Junge Union begrüßt Beibehaltung stiller Feiertage
Anders sieht das die stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union im Saarland, Saskia Wita. „Stille Feiertage sind nicht nur gesetzlich geschützt, sondern tragen eine tiefe gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung“, sagte sie dem SR.
Sie dienten dem kollektiven Innehalten und Erinnern und dem „Gedenken an die Kreuzigung Jesu, an die Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft sowie an unsere Verstorbenen“. Ohne diese Funktion könnten die Tage zu einfachen Arbeitstagen degradiert werden, erklärte Wita. Aus diesem Grund halte die Junge Union auch an dem Tanzverbot fest, das für stille Feiertage gilt.
Saarland legt Verbot sehr streng aus
Das Saarland hat bundesweit eine der strengsten Regelungen für das Tanzverbot. Hier beginnt das Verbot bereits um 4.00 Uhr morgens am Gründonnerstag und endet erst am Karsamstag um 24.00 Uhr.
In vielen Bundesländern ist der eingeschränkte Zeitraum deutlich geringer. In Bremen gilt das Verbot beispielsweise nur 15 Stunden lang – von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr an Karfreitag. In Rheinland-Pfalz hingegen sind Tanzveranstaltungen sogar bis zum Ostersonntag um 16.00 Uhr verboten.
Verboten sind im Saarland allerdings nur öffentliche Tanzveranstaltungen. Für private Feiern gibt es keine gesonderte Einschränkung. Es gilt jedoch, dass die äußere Ruhe nicht gestört werden darf. Die Feier darf also nicht über den privaten Rahmen hinaus öffentlich bemerkbar werden – etwa durch laute Musik.
Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Neben dem Verbot von Tanzveranstaltungen dürfen an Karfreitag auch keine Versammlungen stattfinden, „soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen“. So ist es in Paragraph 8 des saarländischen Feiertagsgesetzes geregelt.
Außerdem gibt es ein Verbot für öffentliche Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, für Sportveranstaltungen und den Betrieb von Spielhallen. Auch einige Filme gelten als unangemessen an diesem stillen Feiertag.
Über 700 verbotene Filme
Laut landesgesetzlicher Regelung dürfen nur Filme öffentlich vorgeführt werden, bei denen der „ernste Charakter“ der stillen Feiertage gewahrt werde. Das betrifft öffentliche Film- und Kinovorführungen ebenso wie Ausstrahlungen im Rundfunk.
Daher hätten seit den 1980ern hunderte Filme keine Feiertagsfreigabe erhalten, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Peter Kaun. Derzeit umfasst die Liste nach Angaben der FSK rund 700 Filme, darunter „Das Leben des Brian“, aber auch augenscheinlich unbedenkliche Werk wie „Heidi in den Bergen“.
Karfreitag ist kein Einzelfall
Obwohl sie zu Ostern besonders häufig diskutiert werden, gelten Einschränkungen wie das Tanz- und Versammlungsverbot nicht nur an Karfreitag. Betroffen sind alle sogenannten „stillen Feiertage“. Dazu gehören im Saarland auch:
- Allerheiligen,
- der Totensonntag,
- der Volkstrauertag,
- der Allerseelentag,
- der Buß- und Bettag sowie
- der Heilige Abend.
Über dieses Thema hat auch UNSER DING im Radio am 16.04.2025 berichtet.