
Saarland Reißverschlussverfahren: Viele Autofahrer machen es falsch
Das Reißverschlussverfahren – für viele Autofahrer und Autofahrerinnen noch immer ein Rätsel. Und: Diejenigen, die es richtig machen, werden oft als Drängler beschimpft. Warum ist das so?
Kai Forst
Ein Reißverschluss ist im Alltag sehr praktisch – bei der Jacke, beim Hosenstall oder auch beim Bettbezug. Und eigentlich soll das sogenannte Reißverschlussverfahren auch auf den Straßen eine Erleichterung sein. Dann nämlich, wenn es etwa auf der Autobahn Bauarbeiten gibt und zwei Fahrspuren zu einer zusammengeführt werden.
Doch die Realität sieht häufig anders aus, denn viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie ein Reißverschlussverfahren eigentlich funktioniert. Sobald das erste Schild auftaucht, dass sich die Fahrbahn in mehreren hundert Metern verengt, fangen viele an sich unmittelbar auf die andere Spur einzuordnen. Doch genau darin liegt der Fehler.
„Bis ganz nach vorne durchfahren“
Frank Finkler vom ADAC Saarland klärt auf: „Der Fahrer oder die Fahrerin muss bis zu Engstelle vorfahren, also bis ganz nach vorne, und sich erst dann einfädeln. Und die Fahrer müssen sich dann gegenseitig einfädeln lassen. Wenn man zu früh wechselt, entstehen eher Stausituationen.“
Also: ganz bis nach vorne fahren. Die Verkehrsteilnehmer auf der weiterführenden Spur müssen die Fahrer dann einfädeln lassen. So steht es auch in der Straßenverkehrsordnung, in der das Reißverschlussverfahren seit 2001 verankert ist.
Spurwechsel nicht erzwingen
Heißt auch: Autofahrer, die bis zum Hindernis fahren, sind keine Drängler, sondern verhalten sich korrekt. Erzwingen dürfen die Fahrer, die sich einordnen, den Spurwechsel allerdings nicht. Sollte es in einer solchen Situation zu einem Unfall kommen, haftet laut ADAC in der Regel der Spurwechsler. Das zeigen einige Urteile aus der Vergangenheit.
Doch warum wissen so viele nicht, wie das Reißverschlussverfahren richtig funktioniert? Ein Erklärungsgrund könnte die Tatsache sein, dass das Reißverschlussverfahren erst 2001 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wurde. Vorher wurde das in den Fahrschulen nicht thematisiert. Wer also vor 2001 den Führerschein gemacht hat, hat das in der Fahrschule nicht gelernt.
Reißverschluss gilt nicht bei Autobahn-Auffahrt
Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlussverfahren im Übrigen nicht. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn auffährt, muss die Fahrzeuge auf der Autobahn passieren lassen und seine Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Heißt auch: Wenn es keine Möglichkeit zum Einfädeln gibt, müssen Fahrer unter Umständen sogar auf dem Beschleunigungsstreifen zum Stehen kommen.
Über dieses Thema hat auch die Sendung "Guten Morgen" auf SR 3 Saarlandwelle am 20.06.2025 berichtet.