Eine Bronzestatue der Justitia steht auf einem Tisch. Justitia stand in der römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit und steht in der Neuzeit für die strafende Gerechtigkeit oder das Rechtswesen an sich.

Sachsen Freispruch: Ex-Weinprinzessin aus Nossen könnte Angriff mit Benzin auch erfunden haben

Stand: 25.04.2025 13:04 Uhr

Vor vier Jahren soll ein Dresdner seine Lebensgefährtin mit Ethanol übergossen und angezündet haben. Die Ex-Weinprinzessin wurde in Nossen schwer verletzt. Der Mann bestritt alles. Sie könnte alles frei erfunden haben.

Von MDR SACHSEN

Das Landgericht Dresden hat einen 54 Jahre alten Kraftfahrer aus Dresden von der schweren Körperverletzung gegen seine einstige Lebensgefährtin freigesprochen. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin in Nossen mit Bioethanol übergossen und angezündet haben. Er bestritt den Vorfall und sprach von Beziehungsstreit. Sein Verteidiger sagte, die Frau, eine ehemalige Weinprinzessin, habe das Geschehen frei erfunden und hatte Freispruch verlangt.

Auch Gutachten und Spuren wiesen darauf hin, dass die Aussagen der Lebensgefährtin frei erfunden haben könnte.

Am Ende Aussage gegen Aussage

Die Vorsitzende Richterin sagte, es sei ein Verfahren gewesen, das von Beginn an durch eine schwierige Beweislage geprägt war. Es habe große Belastungstendenzen auf beiden Seiten gegeben, sodass Aussage gegen Aussage stand. Am Ende sei das Gericht nicht sicher gewesen, was wirklich in der Tatnacht im Jahr 2021 geschehen war.

Staatsanwalt kritisiert mangelhafte Spurensicherung

In seinem Schlussvortrag am Donnerstag hatte der Staatsanwalt gesagt, es sei eines der Verfahren mit der schwierigsten Beweislage gewesen, das er begleitet habe. Grund dafür sei die mangelhafte Spurensicherung in der Tatnacht vor vier Jahren. Er war jedoch überzeugt gewesen, dass der Kraftfahrer die Frau aus Eifersucht mit Bioethanol übergossen und angezündet haben.

Das damals 43 Jahre alte Opfer erlitt bei der Attacke schwere Brandverletzungen an den Armen und am Oberkörper. Der Staatsanwalt hatte als Strafmaß fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Dem schloss sich der Anwalt des Opfers an.

MDR (kk/A. Apfel)