Ein Krokodil in einer Kiste

Thüringen Krokodil aus Nordhausen wird Asyl in München gewährt - Neuer Halter wird gesucht

Stand: 05.06.2025 11:03 Uhr

Sie lebten in einem privaten Schrebergarten in Nordhausen - ein Krokodil und mehrere Gift- und Würgeschlangen. Vor einer Woche wurden sie dem Besitzer abgenommen. Für das Krokodil wird nun ein neuer Halter gesucht.

Von MDR THÜRINGEN

Das vor gut einer Woche in einer Gartenanlage in Nordhausen beschlagnahmte Krokodil sucht einen neuen Halter. Wie die Reptilienauffangstation München MDR THÜRINGEN sagte, ist das Beulenkrokodil im Exotenhaus Riem im Osten Münchens untergebracht.

Zur Vermittlung freigegeben

Alle in Nordhausen beschlagnahmten Tiere sind demnach von der Behörde zur Vermittlung freigegeben worden. Die Tiere könnten an neue Halter weitergegeben werden, sofern sie alle notwendigen Auflagen erfüllen. Zusätzlich erscheint es auch auf der Zootierliste. Das bedeutet, dass Zoos oder Tierparks sich melden können.

Reptilien in Schrebergarten gehalten

Halter konnte Auflagen nicht mehr erfüllen

Das Reptil und die teils giftigen Schlangen waren bis vor acht Tagen in einem privaten Schrebergarten am Gumpental. Die Anakondas und Boas, eine Kobra, eine Brillenschlange, ein Netzpython und das Krokodil stammen aus dem früheren Reptilienzoo in Nordhausen. Nach seiner Schließung vor zehn Jahren waren die Tiere in privaten Besitz übergegangen.

Weil der Halter die Auflagen für die Haltung exotischer Tiere nicht mehr erfüllte, musste er sie abgeben. Die Reptilien waren inzwischen zu groß geworden. Eine Tierärztin hatte den Kontakt zur Reptilienauffangstation München aufgenommen.

Eine Schlange in einer Kiste

Eine der Schlangen in einer Transportkiste.

Halter hatte vor Gericht verloren

Nach Darstellung des Landratsamts hatte das Veterinäramt dem Halter bei einem Vor-Ort-Termin im März auferlegt, die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern. Die Gehege seien für die bis zu vier Meter langen Würgeschlangen zu klein, um sie artgerecht zu halten. Zudem seien die klimatischen Bedingungen nicht passend für die gehaltenen Arten.

Der Halter habe sich vor dem Verwaltungsgericht Weimar dagegen gewehrt, dass diese Auflagen im Amtsdeutsch "sofort vollzogen" werden können. Im März habe das Gericht die Klage abgewiesen. Jetzt habe das Veterinäramt die Auflagen durchgesetzt, indem die Tiere dem Halter entzogen wurden.

Gesetz regelt Haltung

Die Reptilien sind gefährliche Tiere und dürfen laut dem Thüringer Tiergefahrengesetz (ThürTierGefG) nur unter speziellen Auflagen gehalten werden. Als gefährlich im Sinne dieses Gesetzes gelten unter anderem Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und von ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind.

MDR (cgo/dst)