
Wegen CO2-Emissionen Peruanischer Bauer scheitert mit Klage gegen RWE
Die Klage eines peruanischen Landwirts gegen RWE ist gescheitert. Saúl Luciano Lliuya wollte erreichen, dass sich der Energiekonzern wegen der CO2-Emissionen finanziell an Schutzmaßnahmen für sein Haus in den Anden beteiligt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist die Klima-Klage des peruanischen Landwirts Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE ab. Eine Revision dieser Entscheidung sei nicht möglich, entschied das Gericht.
Das Klageziel Lliuyas war es, dass RWE sich wegen der CO2-Emissionen des Unternehmens finanziell an Schutzmaßnahmen für sein Haus gegen Folgen der Gletscherschmelze in den Anden beteiligt.
Richter vor Ort in Huaraz
Lliuya hatte seine Klage gegen RWE im Jahr 2015 eingereicht und scheiterte damit 2016 vor dem Landgericht am Konzernsitz in Essen. Dann ging es in die nächste Instanz. Die Umweltschutzorganisation Germanwatch, die den Peruaner auch im aktuellen Berufungsverfahren unterstützt, wertete allein die Zulassung der Beweisaufnahme durch das OLG Hamm als Erfolg.
Doch nun entschied das Gericht gegen Lliuya, der im März für Anhörungstermine nach Hamm gekommen war. Er argumentierte zusammen mit der Umwelt-Anwältin Roda Verheyen, dass CO2-Emissionen von RWE-Kraftwerken zu der Gletscherschmelze beigetragen und damit das Überschwemmungsrisiko für sein Haus erhöht hätten.
Das Haus liegt unterhalb eines Gletschersees in der Stadt Huaraz am Fuße der Anden. Dort gab es 2022 einen Ortstermin mit zwei Richtern des OLG. Gutachter nahmen unter anderem Bodenproben und machten Aufnahmen mit Drohnen.
RWE wehrte sich gegen Haftungsanspruch
Lliuya und sein Team führten an, dass der Anteil von RWE am von Menschen verursachten Klimawandel laut Studien bei knapp 0,5 Prozent liege und sich der Konzern entsprechend mit rund 17.000 Euro an Schutzmaßnahmen für das Haus in Volumen von über drei Millionen Dollar beteiligen müsse. Der Anteil wurde nach Angaben des Gerichts im Verlauf des Verfahrens auf 0,38 Prozent und die Summe damit auf rund 13.000 Euro gesenkt.
RWE kritisierte, die Kläger wollten einen Präzedenzfall schaffen, wonach jeder einzelne Emittent von Treibhausgasen in Deutschland für Auswirkungen des Klimawandels weltweit rechtlich verantwortlich gemacht werden könnte. Dies solle selbst dann gelten, wenn er sich immer an die Vorschriften gehalten habe, erklärte der Konzern. "Wenn es einen solchen Anspruch nach deutschem Recht geben sollte, könnte man auch jeden Autofahrer in Haftung nehmen", so der Energiekonzern.
Fall mit Signalwirkung
Laut Germanwatch ging es grundlegend um die Feststellung, ob einzelne Unternehmen mit hohen Emissionen entsprechend ihres Beitrags zum globalen Klimawandel für den Schutz Betroffener vor Klimarisiken aufkommen müssen.
Der Fall habe eine Signalwirkung entfaltet wie keine andere Klimaklage, erklärte die Umweltschutzorganisation. Es handele sich um die weltweit einzige Klage auf unternehmerische Haftung für Klimarisiken, die es in die Beweisaufnahme geschafft habe. Bereits damit sei Rechtsgeschichte geschrieben worden, teilt Germanwatch mit.
Auch Lliuyas Anwältin Verheyen wertete die Entscheidung des Oberlandesgerichts trotz der Zurückweisung der Klage als Erfolg. Das Gericht habe zwar das Flutrisiko für ihren Mandanten als nicht ausreichend hoch bewertet. "Aber eins ist klar: Das Urteil von heute ist ein Meilenstein und wird Klimaklagen gegen fossile Unternehmen und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen weltweit Rückenwind geben", betonte sie. "Erstmals in der Geschichte urteilt ein hohes Gericht in Europa: Große Emittenten können für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden", erklärte sie laut Germanwatch.