
Mecklenburg-Vorpommern Urteil wegen Totschlags: Freiheitsstrafen für drei 20-Jährige
Drei 20-Jährige sind am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock wegen Totschlags verurteilt worden. Sie sollen im vergangenen Jahr einen 36-Jährigen vorsätzlich getötet haben.
Vor dem Landgericht Rostock wurden am Donnerstag drei junge Männer zu Jugendfreiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten einen 36-jährigen Mann nach einer Auseinandersetzung vorsätzlich getötet haben. Die Angeklagten 20-Jährigen wurden zu Jugendfreiheitsstrafen von acht Jahren, sechs Jahren und sechs Monaten und fünf Jahren verurteilt.
Angriff nach Auseinandersetzung am See
Das Opfer und die mutmaßlichen Täter sollen sich kurz vor der Tat im Zug kennengelernt haben. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung. Später sollen die drei Angeklagten an einem See in Langhagen mehrmals auf das Opfer eingetreten und eingeschlagen und den Mann erstochen haben.
Jugendstrafrecht wegen Reifeverzögerung
Obwohl die Angeklagten zur Tatzeit bereits volljährig waren, begründet das Gericht seine Entscheidung mit einer sogenannten Reifeverzögerung. Die drei jungen Männer sollen demnach unter anderem ihre Ausbildungen abgebrochen haben und früh in Kontakt mit Alkohol, Gewalt und Drogen gekommen sein. Das Gericht stufte die drei als uneingeschränkt schuldfähig ein.
Mordmerkmal der Heimtücke nicht bestätigt
In der Frage, ob es sich um Mord handelte, sah die Jugendstrafkammer das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht bestätigt. Die Angeklagten hätten demnach nicht die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt, um es zu töten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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NDR Fernsehen | Nordmagazin | 15.05.2025 | 19:30 Uhr