Archivbild: Kammergericht, am Kleistpark in Berlin Schoeneberg. (Quelle: dpa/Schoening)

Berlin AfD-Antrag zu Messerverdächtigen von Berliner Senat zu Unrecht abgelehnt

Stand: 04.06.2025 19:08 Uhr

Der Antrag eines AfD-Politikers zur Namensnennung von tatverdächtigen Messerangreifern wurde laut Landesverfassungsgericht vom Berliner Senat zu unrecht abgelehnt. Den Richtern reichte mehrheitlich die Begründung nicht aus.

Der Berliner Senat hat eine Anfrage der AfD zur Nennung von Vornamen von Tätern bei Messer-Straftaten zu Unrecht abgelehnt. Das entschied das Berliner Verfassungsgericht auf Antrag der AfD. Der Beschluss fiel mit der knappen Mehrheit von fünf gegen vier Richterstimmen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
 
Der Abgeordnete kann und will nun einen neuen Antrag stellen. Den muss der Senat dann neu bewerten.

AfD-Abgeordneter wollte häufigste Vornamen wissen

Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar hatte 2024 eine Anfrage an den Senat gestellt. Darin erfragte er die 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu Delikten im Jahr 2023, bei denen ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das abgelehnt, weil einzelne Menschen so identifiziert werden könnten.
 
Das Gericht erklärte, die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das parlamentarische Fragerecht verletzt. Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als nicht plausibel. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen.

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Senat muss neu entscheiden

Der Senat hatte zusätzlich im Gerichtsverfahren betont, durch die Nennung der Vornamen bestehe das Risiko, Deutsche mit Migrationshintergrund zu diskriminieren. Dieses Argument habe bei der aktuellen Entscheidung aber keine Rolle gespielt, weil er in der ursprünglichen Begründung zur Ablehnung der AfD-Anfrage nicht enthalten war, so das Verfassungsgericht.
 
Die AfD stellte die Frage zu den Vornamen, weil bei den Verdächtigen in der Statistik der Polizei zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund eingegangen wurde. Den wollte die AfD über die Vornamen klären.
 
In einem Sondervotum schrieben die vier Richter mit abweichender Meinung, die Erstellung und Herausgabe einer Liste mit den häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen sei dem Senat als Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich verboten. Zur Begründung wird unter anderem auf die Zeit des Nationalsozialismus verwiesen, als "Jüdinnen und Juden mit deutscher Staatsangehörigkeit entrechtet, beraubt und vernichtet" wurden.
 
Das Verfassungsgericht stellte fest: "Der Senat von Berlin muss nun erneut über die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten entscheiden."

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Vallendar will neue Anfrage stellen

Vallendar begrüßte die Gerichtsentscheidung und nannte sie eine "Ohrfeige für den regierenden Bürgermeister Wegner". Im Wahlkampf habe die CDU selbst noch Vornamen-Transparenz gefordert, diese in Regierungsverantwortung dann aber der Opposition und der Öffentlichkeit vorenthalten. "Glücklicherweise hat das Gericht diesem Zurückhalten von Informationen heute ein klares Stoppschild gesetzt", sagte Vallendar.
 
Den Verweis auf die NS-Zeit im Sondervotum kritisiert der AfD-Abgeordnete als "abenteuerlich". Er kündigte an, schon am Donnerstag beim Senat erneut die Vornamensnennung einzufordern, dann auch gleich für das Jahr 2024.
 
Aus der Innenverwaltung hieß es auf rbb-Anfrage zunächst nur: "Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport prüft den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin in dem angestrengten Organstreitverfahren".