Schild vom Jobcenter in Berlin. Aufgenommen 25.01.2021

Berlin Berliner Familie darf 3.000 zu viel gezahlte Euro vom Jobcenter behalten

Stand: 16.04.2025 15:57 Uhr

Eine Berliner Familie muss mehr als 3.000 Euro zu viel gezahltes Bürgergeld nicht ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam entschieden.
 
Nach Angaben des Gerichts bezog die Familie seit dem Jahr 2020 Leistungen vom Jobcenter. Im Februar 2021 habe der Ehemann begonnen, als Verkäufer zu arbeiten und seinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter eingereicht. Darin sei von einem monatlichen Gehalt von 1.600 Euro netto die Rede gewesen. Das Jobcenter ging aber fälschlicherweise von einem Bruttoeinkommen aus.

Symbolbild: Beratungsrunde im Jobcenter in Berlin. (Quelle: dpa/Susann Prautsch)
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Brutto und netto verwechselt

Als die Behörde den Fehler bemerkte, kürzte sie die Leistungen und forderte die zu viel gezahlten 3.000 Euro von der Familie zurück. Daraufhin klagte die Familie vor dem Sozialgericht in Berlin. Das Gericht wies die Klage ab, die Familie ging in Berufung.
 
Am Landessozialgericht, der nächsten Instanz, hatte die Familie nun Erfolg. Die Ehefrau, die den fehlerhaften Bescheid des Jobcenters gelesen hatte, habe die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten können, hieß es. Daher habe sie auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen dürfen und nicht grob fahrlässig gehandelt.

Flyer werden auf einer Tafel mit der Überschrift "Aktuelle Stellenangebote" im Jobcenter angeboten. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
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Maßgeblich für das Urteil war einem Gerichtssprecher zufolge die persönliche Urteilsfähigkeit der Ehefrau. Er betonte, dass das Urteil bei einer anderen Klägerin auch anders hätte ausfallen können.
 
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Revision hat das Landessozialgericht nicht zugelassen. Das Jobcenter kann aber innerhalb eines Monats beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Zulassung einer Revision stellen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.04.2025, 16:00 Uhr