
Berlin Erneut Anklage wegen Parole "From the river to the sea" in Berlin erhoben
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen eine 38-jährige Aktivistin aus der pro-palästinensischen Szene Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen und anderer Delikte erhoben.
Die Frau soll zwischen April und Juli 2024 auf ihrem Instagram-Account und bei Demonstrationen die israelfeindliche Parole "From the river to the sea, palestine will be free" geschrieben und gerufen haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Die Frau soll außerdem bei Demonstrationen Widerstand gegen Polizisten geleistet und einen Regenschirm auf sie geworfen haben. Außerdem soll sie Polizisten pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet haben.

Unterschiedliche juristische Bewertung
Die Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" wurde vom Bundesinnenministerium als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Dabei geht es um das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, das einem freien Palästina gehören soll, obwohl sich dort der Staat Israel befindet.
Die rechtliche Bewertung der Parole fällt bisher je nach Gericht unterschiedlich aus. Im November wurde einer Berlinerin wegen des Rufens der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Es war die erste Verurteilung durch ein Landgericht in diesem Kontext. Die Verurteilte legte aber Revision ein, so dass der Fall dem Bundesgerichtshof vorgelegt wurde. Juristen erhofften sich dadurch ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe. Doch die Verurteilte hat die Revision im März zurückgenommen. Dadurch wurde die Geldstrafe rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Abendschau, 09.04.2025, 19:30 Uhr