Archivbild:12.04.2025, Berlin: Berliner Polizisten stehen nach einer Gewalttat bei dem U-Bahn Eingang Sophie-Charlotte-Platz.(Quelle:dpa/F.Sommer)

Berlin Messer-Angreifer stand unter Bewährung und sollte wegen Verstößen in Haft

Stand: 16.04.2025 12:35 Uhr

Am Wochenende verletzte ein 43-Jähriger einen anderen Mann in einer Berliner U-Bahn mit einem Messer tödlich. Jetzt stellt sich heraus: Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte gegen den Tatverdächtigen einen Haftbefehl beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte im März einen Haftbefehl gegen den Mann beantragt, der am Wochenende in Berlin einen anderen Mann tödlich mit einem Messer verletzte. Das hat die Staatsanwaltschaft rbb|24 bestätigt. Zuerst hatte die "B.Z." berichtet.
 
"Der Mann stand bei uns unter laufender Bewährung", so Staatsanwalt Rolf Bach gegenüber rbb|24. Er habe allerdings die ihm auferlegten Arbeitsstunden nicht erfüllt, sei außerdem vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden und habe damit eine neue Straftat in seiner Bewährungszeit begangen. Zusätzlich sei er nicht mehr erreichbar gewesen.

Vor dem Eingang der U-Bahnstation Sophie-Charlotte-Platz stehen zwei Polizisten (Bild: rbb/Maria Friede)
Von Polizei angeschossener Angreifer im Krankenhaus gestorben
Am Samstag verletzte ein Mann einen anderen tödlich mit einem Messer. Polizisten hatten den Angreifer am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz erst durch Schüsse gestoppt. Nun ist auch er seinen Verletzungen erlegen.mehr

Landgericht Berlin hatte Bewährungsaufsicht

Aus all diesen Gründen habe die Staatsanwaltschaft Chemnitz im März beim Landgericht Berlin den Antrag auf Erlass eines Sicherungshaftbefehls gestellt, sowie den Antrag auf Widerruf der Strafaussetzung. Das Landgericht Berlin hatte die Bewährungsaufsicht.
 
Auf rbb|24-Anfrage bestätigte das Landgericht am Mittwoch, dass die Anträge der Staatsanwaltschaft Chemnitz am 18. März eingingen. "Über den Antrag war noch nicht entschieden, weil zunächst weitere Ermittlungen zum Aufenthaltsort angestellt werden mussten", so Landgerichts-Sprecherin Lisa Jani.

Mann war für die Justiz nicht erreichbar

Der Grund für die weiteren Ermittlungen zum Aufenthaltsort war, dass die Zustellung eines Anhörungsschreibens an den Mann gescheitert war. "Weil der Verurteilte nicht mehr an seiner Anschrift aufhältig war", so Jani. Das Anhörungsschreiben sollte ihm zugestellt werden, weil die Staatsanwaltschaft Chemnitz am 19. Dezember 2024 beantragt hatte, seine Bewährungszeit wegen einer erneuten rechtskräftigen Verurteilung in Berlin um sechs Monate zu verlängern.
 
Der 43-Jährige hatte laut Polizei am Samstag einen 29-Jährigen in einer U-Bahn mit einem Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt. Die Männer sollen zuvor in einem Zug der U12 im Berliner Westen in Streit geraten sein. Das Opfer verließ nach dem Angriff die Bahn auf dem U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz in Charlottenburg, brach dann aber auf dem Bahnsteig zusammen und starb trotz Reanimationsversuchen noch vor Ort. Der mutmaßliche Täter wurde von der Polizei angeschossen und verstarb später im Krankenhaus.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.04.2025, 10:00 Uhr