
Brandenburg Amtsgericht Frankfurt (Oder): Strafverfahren nach Hundeangriff bei Seelow eingestellt
Nach dem Tod eines 81-Jährigen bei Seelow (Märkisch-Oderland) im Zusammenhang mit Hundebissen ist das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Hundebesitzer am Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 26. Februar 2025 endgültig eingestellt worden. Das teilte Amtsdirektor Peter Wolff dem rbb am Dienstag mit.
Die Beschuldigten hätten eine Geldauflage von jeweils 1.500 Euro gezahlt, sagte Wolff. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es nicht. Ursprünglich sollte der Fall ab dem 28. April 2025 am Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhandelt werden.
Nach Angaben der Abteilsungsrichterin sei es zur Einstellung durch Anwendung des Paragrafen 153a der Strafprozessordnung gekommen, so Wolff. Der Paragraf sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen "und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen [kann], wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht."
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Beschuldigte hätten der Verfahrenseinstellung zugestimmt, sagte Wolff. Motive wurden nicht genannt.
Der 81-Jährige war im April 2023 nahe Seelow beim Rasenmähen von vier Englischen Bulldoggen angefallen und gebissen worden. Anschließend wurde er mit schweren Verletzungen an Armen und Beinen ins Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn gebracht und starb dort etwa einen Monat später.
Sendung: Antenne Brandenburg, 22.04.2025, 14:30 Uhr