Bürgermeister von Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin), Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler). (Quelle: rbb/Björn Haase-Wendt)

Brandenburg Ostprignitz-Ruppin: Urteil gegen Rheinsbergs Bürgermeister aufgehoben

Stand: 05.06.2025 13:49 Uhr

Das Amtsgericht in Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) muss sich erneut mit den Vorwürfen der Untreue und der Verleumdung gegen Rheinsbergs Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) beschäftigten. Das Gericht hat rückwirkend seine Entscheidungen aus dem Januar dieses Jahres aufgehoben, wie eine Sprecherin auf rbb-Nachfrage mitteilte.
 
Schwochow selbst hatte die Entscheidung Ende vergangener Woche öffentlich gemacht. Das Gericht bestätigte nun, dass die Entscheidungen aus dem Januar aufgehoben sind, weil der Bürgermeister im Nachgang der Hauptverhandlung Gründe vorlegen konnte, warum er nicht erschienen war.

Das Schloss Rheinsberg gehört zu den generalsanierten Baudenkmälern der ehemaligen DDR, aufgenommen am 02.06.2017. (Quelle: Picture Alliance/Maximilian Schönherr)
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Neuruppiner Amtsgericht muss neu entscheiden

Das Amtsgericht hatte im Januar - in Abwesenheit des Bürgermeisters - im Vorwurf der Untreue ein sogenanntes Verwerfungsurteil getroffen - also einen Strafbefehl für gültig erklärt. Dabei ging es um die Kündigung des früheren Geschäftsführers der Rheinsberger Wohnungsgesellschaft Rewoge und den Kosten für die städtische Gesellschaft, die daraus entstanden sein sollen.
 
Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft im Januar einen Strafbefehl bezüglich des Vorwurfs der Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens beantragt. Dabei ging es um die Behauptung des Bürgermeisters, dass gegen den Ostprignitz-Ruppiner Landrat Ralf Reinhardt (SPD) ein Ermittlungsverfahren geführt werde. Anlass soll der Bau des Flüchtlingsheims in Flecken Zechlin gewesen sein. Dabei habe Schwochow längst gewusst, dass die Staatsanwaltschaft von Ermittlungen abgesehen habe, mangels eines Anfangsverdachtes. Auch gegen diesen Strafbefehl legte der Bürgermeister Einspruch ein.
 
Über beide Fälle muss das Neuruppiner Amtsgericht nun neu entscheiden - wann ist noch unklar.

Bürgermeister von Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin), Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler). (Quelle: rbb/Björn Haase-Wendt)
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Landgericht Neuruppin widerspricht Darstellung Schwochows

In seiner schriftlichen Presseerklärung spricht Schwochow von einem "Schauprozess" auch im Hinblick auf die im Herbst anstehende Bürgermeisterwahl in Rheinsberg. Außerdem wirft er der stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts vor, dass sie der Ostprignitz-Ruppiner Kreisverwaltung Prozessunterlagen unrechtmäßig und vor der offiziellen Anforderung zur Verfügung gestellt habe.
 
Das Landgericht Neuruppin als Dienstaufsichtsbehörde widerspricht in einer Stellungnahme gegenüber dem rbb diesem Vorwurf. Die Kreisverwaltung habe unter Bezugnahme des Beamtenstatusgesetzes einen Antrag auf Übermittlung der Anklageschrift gestellt. Dieser wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Neuruppin übersandt. "Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin dem Landkreis entsprechend der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen die Anklageschrift in dem Verfahren wegen Verleumdung von Persönlichkeiten des politischen Lebens und den Strafbefehl in dem Verfahren wegen Untreue zur Kenntnis gegeben mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass kein Urteil vorliege und die Unschuldsvermutung gelte", so Vize-Landgerichtspräsidentin Claudia Cerreto.
 
Es sei demnach nach gesetzlichen Vorschriften verfahren worden. Das Landgericht habe aus diesem Grund auch die Dienstaufsichtsbeschwerden des Bürgermeisters gegen den Direktor und die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichtes zurückgewiesen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 05.06.2025, 13:00 Uhr