
Brandenburg Berlin Karfreitagsruhe: Was es mit dem Tanzverbot an Karfreitag auf sich hat
Tanzen verboten - das hört sich altbacken an. Doch Altbackenes kann auch uns helfen. Vielleicht. Für Karfreitag jedenfalls gilt: Besondere Ruhe! Aber warum? Von Stefan Ruwoldt
Das lange Osterwochenende beginnt mit einem Tag der Einschränkungen: dem Karfreitag. Verboten sind da etwa alle Arbeiten, die Lärm erzeugen, also so etwas wie Hämmern und Bohren. Solche Lärmeinschränkungen aber gibt es doch auch schon für jeden Sonntag, für die sonntägliche Ruhe. Was also ist anders am Karfreitag?
Der Karfreitag ist bundesweit ein sogenannter stiller Feiertag. Das ist eine behördliche Einordnung, die durchsetzen soll, dass ein an diesem Feiertag übliches Ritual wie das Gedenken ungestört stattfinden kann.

Tanzverbot ab fünf Uhr früh
Das Tanzverbot gilt in allen Bundesländern, aber jeweils unterschiedlich lang. In Berlin ist von fünf Uhr am Morgen des Karfreitag bis 21 Uhr Tanzverbot, in Brandenburg bis vier Uhr am Samstagmorgen. Eine ähnliche Einschränkung gilt auch für die Kinos. Dort sind die Betreiber angehalten, die Kracher zumindest für diese stillen Stunden vom Spielplan zu nehmen. Selbst die Opern- und Konzerthäuser halten sich hier - zumeist - an das Stille-Gebot und setzen auf ihre Spielpläne für diese Tage die ruhigeren Stücke.
Den Kinos hilft dabei eine Liste der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). Darauf stehen die Stücke, die "das religiöse Empfinden stören". Die Liste war früher lang, wird aber nun immer kürzer, weil als Ruhestörung mittlerweile nur noch schwerer Horror gilt. Bei den Theatern gibt es solch eine Negativliste nicht, was allerdings in diesem Jahr zu einem kuriosen Osteraufführungsverbot in Dortmund geführt hat: Die dortige Bezirksregierung verbot für Karfreitag die Aufführung von Wagners "Walküre" [deropernfreund.de].

Religionssoziologe plädiert für "gegenseitige Akzeptanz"
Die Karfreitagsverbote lösen im Jahrestakt Verbotsdebatten aus, sind aber eigentlich nur eine begleitende Regelung für eine Art Konsens. Sie erinnern daran, dass eben Millionen von Christen in Deutschland diesen Feiertag in angemessener Ruhe begehen können. Der Religionssoziologe Detlef Pollack plädiert dafür, einfach "die Ruhe dieses Tages zu respektieren". Der Wissenschaftler von der Universität Münster rät: "Meine Position ist: Man sollte das Tanzverbot nicht durchsetzen, aber man sollte es auch nicht verletzen." Womit dann eine Art gegenseitiger Akzeptanz erreicht wäre. Und auch die geforderte Ruhe für diesen Feiertag würde sich einstellen - wahrscheinlich bei fast allen.
Korrekturhinweis: In einer früheren Fassung dieses Beitrags hieß es, das Tanzverbot gelte in Berlin bis Mitternacht. Außerdem war von einem Protestverbot an Karfreitag die Rede; dies ist ebenfalls nicht zutreffend. Wir haben die Fehler korrigiert.