
Brandenburg Berlin Sonderabschreibung und Steuererleichterungen: Regierung will mit "Investitionsbooster" Wirtschaft ankurbeln
Schwarz-Rot plant Steuerentlastungen und Investitionsanreize - damit aber auch Mindereinnahmen für den Haushalt. Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin Brandenburg glaubt, dass dadurch Investitionen in Gang gesetzt werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Ankurbelung der Wirtschaft beschlossen. Geplant sind laut Bundesfinanzministerium im Rahmen des so genannten "Investitionsboosters" vor allem Steuererleichterungen für Unternehmen.
"Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an", erklärte dazu Klingbeil. "Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs." Der Standort Deutschland werde dadurch international wettbewerbsfähiger und die Unternehmen erhielten einen starken Investitionsanreiz.

UVB begrüßt geplante Steuererleichterungen
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin Brandenburg (UVB) begrüßt die geplanten Steuererleichterungen. UVB-Hauptgeschäftsführer Alexander Schirp sagte am Mittwochmorgen im rbb24 Inforadio, die neuen Abschreibungsmöglichkeiten seien sehr umfangreich und könnten tatsächlich Investitionen in Gang setzen. Wichtig sei auch das Signal, dass die neue Bundesregierung ihre Ankündigungen umsetze.
Diese sollen in den Jahren 2025 bis 2027 Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen tätigen können.
Der Satz der Körperschaftsteuer soll von 2028 bis 2032 in fünf Schritten von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent reduziert werden. Ebenfalls geplant sind eine großzügigere Ausgestaltung der steuerlichen Forschungszulage und die Einführung einer weitere Sonderabschreibung für den Kauf von Elektroautos. Kauft ein Unternehmen ein E-Auto, soll es künftig 75 Prozent der Kosten bereits im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen können.
Sonderabschreibungen und Senkung der Körperschaftssteuer
In dem am bekannt gewordenen Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung Steuererleichterungen und Investitionsanreize: Sonderabschreibungen für Elektro-Fahrzeuge und Maschinen, eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer und mehr steuerliche Forschungsförderung sind geplant.
Sonderabschreibungen
Unternehmen sollen Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen vorübergehend schneller abschreiben können. Vorgesehen sind Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent. Die Ausweitung dieser sogenannten degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) soll zeitlich befristet von Juli 2025 bis Ende 2027 gelten, um die Rentabilität von Investitionen zu erhöhen.
Elektroautos
Als Entlastung und zugleich, um die Industrie zu unterstützen, ist für den Kauf neuer E-Autos eine weitere befristete Sonderabschreibungsregelung geplant. Unternehmen sollen von Juli 2025 bis Ende 2027 direkt für das Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen können. Für die verbleibenden 25 Prozent erfolgt die Abschreibung schrittweise in den folgenden Jahren. Die Bruttopreisgrenze für förderfähige Fahrzeuge wird zudem von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Davon dürften vor allem Hersteller hochpreisiger E-Autos profitieren.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird auf die Gewinne juristischer Personen erhoben, also einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Der Steuersatz soll hier ab Anfang 2028 bis 2032 in fünf Schritten von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent reduziert werden. Pro Veranlagungsjahr soll der Steuersatz um einen Prozentpunkt sinken. Ziel ist es, die Steuerlast zu verringern, um den Unternehmen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
Einkommensteuer
Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne einkommensteuerpflichtiger Unternehmen sinkt von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen bis zum Veranlagungszeitraum 2032 auf 25 Prozent. Dies betrifft vorwiegend kleinere Betriebe, die keine AG oder GmbH sind.
Forschungszulage
Die bestehende Forschungszulage für Unternehmen soll großzügiger ausgestaltet werden, um Investitionen in die Forschung attraktiver zu machen. Dazu sollen die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet werden.
Mindereinnahmen für Kommunen
Bis 2029 sollen sich die Entlastungen mit insgesamt knapp 46 Milliarden Euro auf den Bundeshaushalt auswirken, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Davon entfällt ein Anteil an die Kommunen. Aus Ländern und Kommunen gibt es daher Kritik an dem Entlastungspaket und Forderungen nach Kompensationen.
Die Mindereinnahmen durch Steuerentlastungen hätten Konsequenzen, so die Grünen-Bundestagsfraktion. Die Grünen fordern vom Bund einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen bei den geplanten Steuerentlastungen für mehr Investitionen. Die Steuerpläne von Finanzminister Klingbeil "werden den Kommunen das Genick brechen, wenn sie so umgesetzt werden", warf Co-Parteichefin Brantner der Bundesregierung vor. Zu befürchten seien etwa finanzielle Einschränkungen bei Schwimmbädern, der Sanierung der Schulen und Vereinsheimen.
Keine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger
Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die nicht zugleich Unternehmerinnen oder Unternehmer sind, enthält das Paket zunächst nicht. Die Regierung plant hierfür allerdings weitere Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.
Am Donnerstag soll der Bundestag erstmals über die Pläne beraten. Der Bundesrat muss dann abschließend zustimmen.
Sendung: rbb 88.8, 04.06.2025, 08:30 Uhr